Forderungen werden am Abschlussstichtag danach beurteilt, ob mit der Zahlung noch zu rechnen ist. Einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen werden getrennt behandelt.
Bedeutung (Warum?)
Nicht jeder Kunde zahlt. Das Vorsichtsprinzip verlangt, erkennbare Ausfälle bereits zu berücksichtigen, statt die Forderung in voller Höhe stehen zu lassen.
Nutzen (Wozu?)
So zeigt die Bilanz nur den Betrag, mit dem realistisch zu rechnen ist.
Funktionsweise (Wie?)
Für den einwandfreien Bestand wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Grundlage ist der Nettobetrag
der Bruttobestand muss deshalb zuerst über den Dreisatz umgerechnet werden.
Die Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt, nicht dem Unternehmen. Eine Wertberichtigung wird deshalb nie vom Bruttobestand berechnet.
Praxisbeispiel (Wo?)
Der einwandfreie Forderungsbestand beträgt brutto 380.800,00 €. Es sollen 1,5 % pauschal wertberichtigt werden.
Rechnung
Pauschalwertberichtigung
| Einwandfreier Forderungsbestand brutto | 380.800,00 € | 119 % | |
| – | Umsatzsteuer | 60.800,00 € | 19 % |
| Einwandfreier Forderungsbestand netto | 320.000,00 € | 100 % | |
| davon 1,5 % Pauschalwertberichtigung | 4.800,00 € |
| 6950 ABFO | an | 3680 PWB | 4.800,00 € |
Ergebnis: Pauschalwertberichtigung 4.800,00 €
Zweifelhaft und uneinbringlich
Wird die Zahlung unsicher, wird die Forderung auf 2470 ZWFO umgebucht. Fällt sie ganz aus, wird über 6950 ABFO abgeschrieben – dabei ist die Umsatzsteuer auf 4800 UST zu berichtigen.
Merksatz
Erst brutto in netto umrechnen, dann den Prozentsatz anwenden. Einwandfrei bleibt auf 2400 FO, zweifelhaft auf 2470 ZWFO, Ausfall über 6950 ABFO.
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