Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
Bedeutung (Warum?)
Das Finanzamt erkennt nur an, was betrieblich veranlasst ist. Private Ausgaben des Inhabers gehören nicht dazu – sie werden über das Privatkonto 3001 P gebucht.
Nutzen (Wozu?)
Je höher die anerkannten Betriebsausgaben, desto niedriger der zu versteuernde Gewinn. Die saubere Trennung von privat und betrieblich ist deshalb wichtig.
Funktionsweise (Wie?)
Betriebsausgaben werden auf Aufwandskonten gebucht und über 8020 GUV abgeschlossen. Private Vorgänge laufen nie über Aufwandskonten.
Entnimmt der Inhaber Waren für den eigenen Haushalt, ist das keine Betriebsausgabe, sondern eine Privatentnahme: 3001 P an Werkstoffkonto.
Praxisbeispiel (Wo?)
Der Inhaber entnimmt Rohstoffe im Wert von 500,00 € netto für private Zwecke.
Rechnung
Privatentnahme brutto
| Entnahme (netto) | 500,00 € | 100 % | |
| + | Umsatzsteuer | 95,00 € | 19 % |
| Privatentnahme (brutto) | 595,00 € | 119 % |
| 3001 P | 595,00 € | an | 2000 R | 500,00 € |
| 4800 UST | 95,00 € |
Ergebnis: Privatentnahme 595,00 €
Merksatz
Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Privates gehört auf 3001 P – mit Umsatzsteuer.
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