Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis endet – meist bei betriebsbedingter Kündigung.
Wozu gibt es das?
Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abfedern und die Übergangszeit bis zur nächsten Anstellung erleichtern. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht automatisch – die Höhe wird meist individuell verhandelt oder in einem Sozialplan festgelegt.
Faustformel
(kein Rechtsanspruch, aber verbreiteter Richtwert): 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 3.000,00 € Bruttogehalt und 8 Jahren Betriebszugehörigkeit ergäbe das rechnerisch 12.000,00 €.
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