Die Nutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, über die ein Anlagegut voraussichtlich genutzt und damit abgeschrieben wird.
Bedeutung (Warum?)
Sie bestimmt die Höhe der jährlichen Abschreibung: Je länger die Nutzungsdauer, desto kleiner der jährliche Betrag. Für die üblichen Wirtschaftsgüter gibt es amtliche Tabellen.
Nutzen (Wozu?)
Ohne festgelegte Nutzungsdauer ließe sich der Wertverlust nicht planmäßig verteilen – der Gewinn wäre beliebig steuerbar.
Funktionsweise (Wie?)
Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer ergibt die lineare Jahresabschreibung. Am Ende der Nutzungsdauer ist der Buchwert null oder ein Erinnerungswert von 1,00 €.
Anlagegüter unter der Wertgrenze werden nicht über Jahre verteilt, sondern sofort abgeschrieben – Konto 0890 GWG, Abschreibung über 6540 ABGWG.
Praxisbeispiel (Wo?)
Ein Fahrzeug kostet 36.000,00 € bei 6 Jahren Nutzungsdauer.
Rechnung
Jahresabschreibung
Ergebnis: Jahresabschreibung 6.000,00 €
Merksatz
Nutzungsdauer bestimmt die Höhe der Abschreibung. Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer ergibt den Jahresbetrag.
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