Die Finanzbuchhaltung erfasst alle Geschäftsfälle des Unternehmens nach außen und mündet in den Jahresabschluss.
Bedeutung (Warum?)
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich an Finanzamt, Banken und Gläubiger – im Unterschied zur Kosten- und Leistungsrechnung, die nach innen wirkt.
Nutzen (Wozu?)
Sie liefert die Zahlen für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und ist Grundlage der Besteuerung.
Funktionsweise (Wie?)
Belege werden im Grundbuch zeitlich und im Hauptbuch sachlich erfasst. Am Jahresende folgen die Abschlussbuchungen über 8010 SBK und 8020 GUV.
Finanzbuchhaltung = externes Rechnungswesen, gesetzlich geregelt. Kosten- und Leistungsrechnung = internes Rechnungswesen, frei gestaltbar.
Praxisbeispiel (Wo?)
Erträge 58.000,00 €, Aufwendungen 44.000,00 €.
| Erträge | 58.000,00 € | |
| – | Aufwendungen | 44.000,00 € |
| Jahresüberschuss | 14.000,00 € |
| 8020 GUV | an | 3000 EK | 14.000,00 € |
Ergebnis: Jahresüberschuss 14.000,00 €
Merksatz
Finanzbuchhaltung = externes Rechnungswesen, mündet in den Jahresabschluss.
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