Die Rechnung ist der Beleg über eine Lieferung oder Leistung. Sie ist Grundlage jeder Buchung und Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Bedeutung (Warum?)
Ohne Beleg keine Buchung – das ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung. Die Rechnung weist Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag getrennt aus.
Nutzen (Wozu?)
Nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung darf die Vorsteuer abgezogen werden. Fehlen Pflichtangaben, geht der Abzug verloren.
Funktionsweise (Wie?)
Beim Einkauf auf Ziel wird der Nettobetrag auf das Werkstoffkonto, die Umsatzsteuer auf 2600 VORST und der Bruttobetrag auf 4400 VE gebucht.
Aus dem Nettobetrag wird durch Multiplikation mit \(1{,}19\) der Bruttobetrag; umgekehrt wird durch \(1{,}19\) geteilt.
Praxisbeispiel (Wo?)
Eine Eingangsrechnung über Hilfsstoffe lautet auf 2.400,00 € netto.
Rechnung
Steuer und Bruttobetrag
| Nettobetrag | 2.400,00 € | 100 % | |
| + | Umsatzsteuer | 456,00 € | 19 % |
| Rechnungsbetrag (brutto) | 2.856,00 € | 119 % |
| 6020 AWH | 2.400,00 € | |||
| 2600 VORST | 456,00 € | an | 4400 VE | 2.856,00 € |
Ergebnis: Rechnungsbetrag 2.856,00 €
Merksatz
Keine Buchung ohne Beleg. Die Rechnung weist netto, Steuer und brutto getrennt aus und sichert den Vorsteuerabzug.
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