Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist der Betrag, den sich der Inhaber eines Einzelunternehmens als Gehalt anrechnet – obwohl er keines bezieht.
Bedeutung (Warum?)
Der Einzelunternehmer zahlt sich kein Gehalt, sondern entnimmt Gewinn. In der Kostenrechnung fehlt dadurch ein Kostenbestandteil, den eine GmbH mit angestelltem Geschäftsführer sehr wohl hat.
Nutzen (Wozu?)
Ohne Unternehmerlohn wären die Selbstkosten zu niedrig und der Vergleich mit anderen Rechtsformen verzerrt.
Funktionsweise (Wie?)
Angesetzt wird das Gehalt, das für eine vergleichbare angestellte Geschäftsführung zu zahlen wäre. Es ist ein Zusatzkostenposten der Kostenrechnung, kein Aufwand der Buchführung.
Der Unternehmerlohn erscheint nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung. Entnahmen laufen über 3001 P.
Praxisbeispiel (Wo?)
Vergleichsgehalt 5.000,00 € monatlich; Selbstkosten ohne Unternehmerlohn 109.800,00 € im Jahr.
Rechnung
Selbstkosten mit Unternehmerlohn
| Selbstkosten ohne Unternehmerlohn | 109.800,00 € | |
| + | kalkulatorischer Unternehmerlohn | 60.000,00 € |
| Selbstkosten | 169.800,00 € |
Nebenrechnung: 12 · 5.000,00 € = 60.000,00 €
Ergebnis: Selbstkosten 169.800,00 €
Merksatz
Unternehmerlohn = kalkulatorisches Gehalt des Inhabers. Kosten, aber kein Aufwand.
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