Bebaute Grundstücke gehören zum Anlagevermögen und bestehen aus Bodenwert (nicht abschreibbar) und Gebäudewert (abschreibbar).
Beispiel:
Grundstück 200.000,00 € + Gebäude 600.000,00 € – nur die 600.000,00 € werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Passender Kurs: FOS/BOS BWR
