Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis der Kaufleute. Es wird beim Amtsgericht geführt und kann von jedem eingesehen werden.
Bedeutung (Warum?)
Wer mit einem Unternehmen Geschäfte macht, soll wissen, wer dahintersteht und wer vertretungsberechtigt ist. Das Register schafft diese Öffentlichkeit.
Nutzen (Wozu?)
Eingetragene Kaufleute führen den Zusatz „e. K.“ oder „e. Kfr.“ in ihrer Firma – so ist die Rechtsform sofort erkennbar.
Funktionsweise (Wie?)
Abteilung A führt Einzelkaufleute und Personengesellschaften, Abteilung B die Kapitalgesellschaften. Eingetragen werden unter anderem Firma, Sitz, Inhaber und Vertretungsbefugnis.
Auf eingetragene Tatsachen darf man vertrauen. Wer eine Änderung nicht eintragen lässt, muss die alte Eintragung gegen sich gelten lassen.
Praxisbeispiel (Wo?)
Ein Fertigungsunternehmen ist als Einzelunternehmen eingetragen; Inhaberin ist eine eingetragene Kauffrau.
So geht es
Einordnung
Die Firma trägt den Zusatz „e. Kfr.“ und steht in Abteilung A. Die Inhaberin haftet unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen. Entnahmen laufen über das Privatkonto:
| 3001 P | an | 2800 BK | 2.000,00 € |
Merksatz
Handelsregister: Abteilung A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, B für Kapitalgesellschaften.
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