Eine ordentliche Kündigung hält gesetzliche Fristen ein (§622 BGB) – z. B. 2 Monate nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Passender Kurs: FOS/BOS BWR
Eine ordentliche Kündigung hält gesetzliche Fristen ein (§622 BGB) – z. B. 2 Monate nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit.
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