Einzelkosten lassen sich einem Kostenträger direkt zurechnen – vor allem das Fertigungsmaterial und die Fertigungslöhne.
Bedeutung (Warum?)
Für jedes gefertigte Stück lässt sich sagen, wie viel Material verbraucht und wie viel Fertigungslohn gezahlt wurde. Diese Kosten entstehen für dieses eine Stück.
Nutzen (Wozu?)
Die Einzelkosten sind die Bezugsgröße der Zuschlagskalkulation: Auf sie werden die Gemeinkosten prozentual aufgeschlagen.
Funktionsweise (Wie?)
Die Prüfungsfrage lautet meist: Was unterscheidet Einzel- von Gemeinkosten? Die Antwort im Lösungsvorschlag: Einzelkosten können einem Kostenträger direkt zugeordnet werden. Gemeinkosten betreffen mehrere oder alle Kostenträger gleichzeitig.
Kann ich diese Kosten diesem einen Stück direkt zurechnen? Wenn ja, Einzelkosten. Wenn nein, Gemeinkosten.
Praxisbeispiel (Wo?)
Fertigungsmaterial 300,00 € je Stück, Materialgemeinkosten 40 %, Fertigungslöhne 80,00 €, Fertigungsgemeinkosten 125 %.
Rechnung
Herstellkosten je Stück
| Fertigungsmaterial | 300,00 € | 100 % | |
| + | Materialgemeinkosten | 120,00 € | 40 % |
| Materialkosten | 420,00 € | 140 % | |
| Fertigungslöhne | 80,00 € | 100 % | |
| + | Fertigungsgemeinkosten | 100,00 € | 125 % |
| Fertigungskosten | 180,00 € | 225 % | |
| Herstellkosten | 600,00 € |
Ergebnis: Herstellkosten 600,00 € je Stück
Merksatz
Einzelkosten sind direkt zurechenbar (Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne). Gemeinkosten betreffen mehrere Kostenträger und werden über Zuschlagssätze verteilt.
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