Bildungspaket – Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Was ist das Bildungspaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen dabei, am schulischen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Dazu gehören unter anderem Lernförderung (Nachhilfe), persönlicher Schulbedarf, gemeinschaftliches Mittagessen, Schul- und Kita-Ausflüge, Schülerbeförderung sowie Angebote aus Sport, Kultur und Freizeit.
Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können insbesondere Familien haben, die Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auch bestehen, wenn keine dieser Leistungen bezogen wird, die notwendigen Bildungs- und Teilhabekosten aber nicht selbst gedeckt werden können.
In München werden die Leistungen je nach Leistungsbezug unter anderem über das Jobcenter, die Sozialbürgerhäuser oder das Amt für Wohnen und Migration abgewickelt. In anderen Städten und Landkreisen können Zuständigkeiten und Antragsverfahren abweichen, da das Bildungspaket kommunal organisiert wird.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die wichtigsten Leistungen verständlich und zeigen Ihnen insbesondere, wie geförderte Lernförderung und Nachhilfe funktionieren können.
Mittagessen
Ein gemeinsames Mittagessen gehört für viele Kinder zum Alltag in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) können die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung übernommen werden.
So funktioniert es:
Bietet die Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege Ihres Kindes eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an, können anspruchsberechtigte Familien die Übernahme der Kosten über die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Ein zusätzlicher Eigenanteil der Eltern für das gemeinschaftliche Mittagessen ist nicht vorgesehen.
Auch für Schülerinnen und Schüler kann die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung übernommen werden. Bei einer Mittagsverpflegung im Hort gelten besondere Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Schule und Betreuungseinrichtung.
Für Familien in München:
Die konkrete Abwicklung richtet sich unter anderem danach, welche Sozialleistung Sie beziehen und welche Einrichtung Ihr Kind besucht. Je nach Fall erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Einrichtung beziehungsweise dem Anbieter und der zuständigen Stelle. In anderen Städten und Landkreisen können die Verfahren abweichen.
Tipp für Eltern:
Fragen Sie bei der Schule, Kita oder Betreuungseinrichtung nach, wie die Kostenübernahme für das Mittagessen vor Ort abgewickelt wird und welche Nachweise benötigt werden.
Tipp für Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen:
Informieren Sie Familien frühzeitig über die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen von Bildung und Teilhabe und stellen Sie die für den Nachweis erforderlichen Angaben zur Mittagsverpflegung zur Verfügung.
Kultur, Sport und Freizeit
Sport, Musik, Kultur und gemeinsame Freizeitaktivitäten sind wichtige Bestandteile der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt anspruchsberechtigte Familien dabei, ihren Kindern die Teilnahme an solchen Angeboten zu ermöglichen.
So funktioniert es:
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben stehen Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres pauschal 15 Euro pro Monat zur Verfügung.
Die Förderung kann beispielsweise für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, kulturelle Angebote oder die Teilnahme an Freizeiten genutzt werden. In der Regel ist ein Nachweis über die Teilnahme beziehungsweise Mitgliedschaft erforderlich.
Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Aktivitäten seinen Interessen und Stärken entsprechen. Sportverein, Musikschule oder andere gemeinschaftliche Angebote können nicht nur Freude bereiten, sondern auch Selbstvertrauen, soziale Fähigkeiten und persönliche Entwicklung fördern.
Für Familien in München:
Auch die Landeshauptstadt München berücksichtigt für Sport- und Kulturangebote im Rahmen von Bildung und Teilhabe eine Pauschale von 15 Euro monatlich. Welche Stelle für die Abwicklung zuständig ist, richtet sich unter anderem nach der bezogenen Sozialleistung. In anderen Städten und Landkreisen können Zuständigkeiten und Verfahren abweichen.
Tipp für Vereine, Musikschulen und andere Anbieter:
Familien benötigen gegebenenfalls einen Nachweis über Mitgliedschaft, Teilnahme und die entstehenden Kosten. Stellen Sie entsprechende Bestätigungen möglichst unkompliziert zur Verfügung. Informationen zur konkreten Abrechnung erhalten Anbieter bei der jeweils zuständigen Kommune beziehungsweise dem zuständigen Kostenträger.
Ausflüge
Ausflüge und Klassenfahrten sind ein wichtiger Teil des Schul- und Kita-Alltags. Kinder entdecken Neues, verbringen Zeit mit ihrer Gruppe und sammeln gemeinsame Erfahrungen. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) soll dafür sorgen, dass die Teilnahme nicht an den finanziellen Möglichkeiten einer Familie scheitert.
Welche Kosten können übernommen werden?
Für anspruchsberechtigte Kinder können die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen übernommen werden. Auch entsprechende Ausflüge der Kindertagespflege können berücksichtigt werden.
So funktioniert es:
Sobald Sie von einem geplanten Ausflug oder einer Klassenfahrt erfahren, sollten Sie sich frühzeitig über die Kostenübernahme informieren. Lassen Sie sich von der Schule, Kita oder Kindertagespflege die Veranstaltung und die entstehenden Kosten bestätigen und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Wie die Leistung konkret erbracht wird, kann regional unterschiedlich sein. Je nach zuständigem Kostenträger können beispielsweise eine direkte Abrechnung, eine Kostenübernahme oder andere Abrechnungsverfahren vorgesehen sein.
Für Familien in München:
Auch in München können im Rahmen von Bildung und Teilhabe die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten übernommen werden. Welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden, hängt insbesondere davon ab, welche Sozialleistung die Familie bezieht.
Tipp für Schulen, Kitas und Kindertagespflege:
Informieren Sie Familien möglichst frühzeitig über geplante Ausflüge und Klassenfahrten und stellen Sie eine Bestätigung mit den erforderlichen Angaben und Kosten zur Verfügung. So bleibt ausreichend Zeit, die Kostenübernahme zu klären.
Lernförderung (Nachhilfe) bei den Lehrbuch-Profis
Gezielte Lernförderung kann Kindern und Jugendlichen helfen, Wissenslücken zu schließen und wieder sicherer am Unterricht teilzunehmen.
Ob Mathematik, Deutsch, Englisch, Rechnungswesen oder andere Schulfächer: Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) können die Kosten für eine geeignete und erforderliche Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden.
Wichtig: Eine Lernförderung ist nicht erst dann möglich, wenn die Versetzung gefährdet ist. Entscheidend ist unter anderem, dass die zusätzliche Förderung erforderlich und geeignet ist und keine vergleichbare schulische Unterstützung zur Verfügung steht. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der zuständige Kostenträger im jeweiligen Einzelfall.
Lernförderung bei lern.de:
Bei lern.de steht das Verstehen im Mittelpunkt. Unsere Lehrkräfte arbeiten gezielt an vorhandenen Wissenslücken, erklären schwierige Unterrichtsinhalte verständlich und üben diese gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern. Ziel ist es, fachliche Grundlagen zu festigen und Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, zunehmend selbstständig und sicher zu lernen.
So funktioniert die Kostenübernahme:
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind und der Schule über bestehende Schwierigkeiten und den konkreten Förderbedarf.
- Lassen Sie den Bedarf für zusätzliche Lernförderung durch die Schule beziehungsweise Lehrkraft bestätigen, soweit dies vom zuständigen Kostenträger verlangt wird.
- Stellen Sie den erforderlichen Antrag auf Lernförderung bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Reichen Sie die benötigten Angaben zum Nachhilfeanbieter, zum Umfang der Förderung und zu den Kosten ein.
- Nach der Bewilligung kann die Lernförderung im genehmigten Umfang beginnen.
Bitte beachten Sie:
Die Lernförderung nimmt innerhalb des Bildungspakets eine besondere Stellung ein und muss gesondert beantragt beziehungsweise bewilligt werden. Beginnen Sie deshalb möglichst nicht mit einer kostenpflichtigen Förderung, bevor die Kostenübernahme mit Ihrem zuständigen Kostenträger geklärt ist.
Für Familien in München:
Die Landeshauptstadt München berücksichtigt derzeit für Lernförderung Kosten von maximal 18 Euro je Schulstunde (45 Minuten) im Gruppenunterricht und maximal 28 Euro je Schulstunde (45 Minuten) im Einzelunterricht. Für die Beantragung werden unter anderem Angaben beziehungsweise eine Bestätigung der Schule sowie ein Nachweis des Nachhilfeanbieters und der Kosten benötigt.
In anderen Städten und Landkreisen können Bewilligungsverfahren, erforderliche Nachweise und anerkannte Kosten abweichen, da Bildung und Teilhabe kommunal umgesetzt wird. Informieren Sie sich deshalb vor Beginn der Lernförderung bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt, Landratsamt oder der für Bildung und Teilhabe zuständigen Stelle.
Tipp für Lehrerinnen und Lehrer:
Machen Sie Familien auf die Möglichkeit der geförderten Lernförderung aufmerksam, wenn zusätzliche Unterstützung aus pädagogischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist. Eine drohende Versetzung ist nicht grundsätzlich Voraussetzung für eine Förderung. Eine aussagekräftige Beschreibung des Förderbedarfs kann den zuständigen Stellen helfen, den Antrag zu prüfen.
Sie möchten Lernförderung bei lern.de nutzen?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie über unser Nachhilfeangebot und stellen Ihnen die Angaben zu unserer Leistung und den Kosten zur Verfügung, die Sie für die Anfrage beziehungsweise Antragstellung bei Ihrem zuständigen Kostenträger benötigen.
Persönlicher Schulbedarf
Schulmaterialien kosten Geld – vom Heft und Stift über den Taschenrechner bis hin zu weiteren Materialien, die für den Unterricht benötigt werden. Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler deshalb eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf erhalten.
So funktioniert es:
Im Jahr 2026 beträgt die gesetzliche Schulbedarfspauschale insgesamt 195 Euro pro Schuljahr. Sie wird in zwei Teilbeträgen berücksichtigt:
- 130 Euro für das erste Schulhalbjahr
- 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr
Die Leistung ist für persönliche Schulmaterialien bestimmt. Dazu gehören beispielsweise:
- Hefte, Blöcke und Papier
- Stifte und weitere Schreibmaterialien
- Schnellhefter und Ordner
- Taschenrechner
- Zirkel, Geodreieck und weitere Arbeitsmittel
- Schulranzen beziehungsweise Schultasche
- Sportzeug und weitere für den Schulbesuch benötigte Materialien
Wichtig:
Ob für den persönlichen Schulbedarf ein gesonderter Antrag erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, welche Sozialleistung Sie beziehen. Bei bestimmten Leistungen wird der Bedarf bereits mit dem jeweiligen Leistungsantrag berücksichtigt. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag gelten andere Antragswege. Auch ein Nachweis über den Schulbesuch kann erforderlich sein.
Extra-Tipp für Familien in München:
Die Landeshauptstadt München bietet zusätzlich zur gesetzlichen Schulbedarfspauschale eine Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro an. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, wenn ein Kind erstmals in München eingeschult wird oder auf eine weiterführende Schule wechselt.
Diese Münchner Sonderzahlung ist eine zusätzliche freiwillige Leistung und nicht Bestandteil der bundesweiten Schulbedarfspauschale. Sie muss gesondert beantragt werden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus über die Voraussetzungen und benötigten Nachweise.
Schulbeförderung
Der tägliche Schulweg kann insbesondere bei längeren Entfernungen erhebliche Fahrtkosten verursachen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) können notwendige Kosten für die Schülerbeförderung übernommen werden, wenn sie nicht bereits von anderer Stelle getragen werden.
So funktioniert es:
Eine Kostenübernahme kommt grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler in Betracht, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf öffentliche Verkehrsmittel oder eine andere notwendige Schülerbeförderung angewiesen sind.
Als nächstgelegene Schule kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Schule mit einem besonderen Profil gelten, beispielsweise mit einer besonderen sprachlichen oder sportlichen Ausrichtung oder einem besonderen Ganztagsangebot.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die notwendigen Fahrtkosten nicht bereits von einer anderen Stelle übernommen werden. Besteht beispielsweise aufgrund landesrechtlicher Regelungen bereits Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung, hat diese Leistung grundsätzlich Vorrang.
Gut zu wissen:
Auch wenn eine Schülerfahrkarte außerhalb des eigentlichen Schulwegs für weitere Fahrten genutzt werden kann, wird deshalb kein zusätzlicher Eigenanteil im Rahmen des Bildungspakets verlangt.
Für Familien in München:
In Bayern und München bestehen zusätzlich zum Bildungspaket eigene Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulwegs. Je nach Schulart, Jahrgangsstufe, Entfernung zur Schule und persönlichen Voraussetzungen können die Fahrtkosten bereits über diese Regelungen übernommen werden.
Ob für Ihr Kind die Kostenfreiheit des Schulwegs oder eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket greift, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Informieren Sie sich deshalb bei der zuständigen Stelle, bevor Sie Fahrtkosten selbst übernehmen.
Tipp:
Bewahren Sie Bescheide und gegebenenfalls Nachweise über notwendige Fahrtkosten auf. Da die Umsetzung von Bildung und Teilhabe regional organisiert wird, können sich Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen zwischen München und anderen Städten oder Landkreisen unterscheiden.
Wer ist für das Bildungspaket zuständig?
Welche Stelle für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, welche Sozialleistung Ihre Familie erhält und wo Sie wohnen.
Für Familien in München:
Je nach Leistungsbezug können beispielsweise das Jobcenter München, ein Sozialbürgerhaus oder das Amt für Wohnen und Migration zuständig sein. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, welche Unterlagen für die gewünschte Leistung benötigt werden.
Sie wohnen nicht in München?
Auch bundesweit können Familien Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch vor Ort. Zuständig können beispielsweise Jobcenter, Sozialämter, Landratsämter, Kreisverwaltungen oder andere kommunale Stellen sein.
Da sich Zuständigkeiten, Formulare und Abrechnungsverfahren regional unterscheiden können, empfehlen wir, die Kostenübernahme immer mit der für Ihren Wohnort zuständigen Stelle zu klären.
Sie interessieren sich für Lernförderung mit lern.de?
Gerne stellen wir Ihnen die benötigten Informationen zu unserem Nachhilfeangebot, zum vorgesehenen Förderumfang und zu den Kosten zur Verfügung, damit Sie diese bei Ihrem zuständigen Kostenträger einreichen können.
Lernförderung mit lern.de – so geht es weiter
Sie möchten für Ihr Kind Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nutzen? Dann klären wir gemeinsam zunächst die notwendigen Rahmenbedingungen. Wichtig ist, dass die Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger vor Beginn der geförderten Nachhilfe geklärt beziehungsweise bewilligt wird.
In wenigen Schritten zur Lernförderung:
- Förderbedarf mit der Schule besprechen: Sprechen Sie mit der Lehrkraft darüber, in welchen Fächern und Bereichen zusätzliche Unterstützung benötigt wird.
- Bestätigung der Schule einholen: Lassen Sie sich den Förderbedarf bestätigen, soweit dies von Ihrem zuständigen Kostenträger verlangt wird.
- lern.de kontaktieren: Teilen Sie uns mit, für welches Fach, welche Klassenstufe und welchen Förderumfang Sie Unterstützung benötigen.
- Unterlagen für den Kostenträger erhalten: Wir stellen Ihnen die erforderlichen Informationen zu unserem Nachhilfeangebot, zum vorgesehenen Umfang und zu den Kosten zur Verfügung.
- Kostenübernahme beantragen: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Jobcenter, Sozialbürgerhaus, Landratsamt oder der für Sie zuständigen Stelle ein.
- Nach Bewilligung starten: Sobald die Kostenübernahme geklärt ist, kann die Lernförderung im bewilligten Umfang beginnen.
Unser Tipp:
Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns und Ihrem zuständigen Kostenträger auf. So können offene Fragen zu Förderumfang, Kosten und erforderlichen Unterlagen bereits vor Beginn der Lernförderung geklärt werden.
Sie benötigen Unterlagen für Ihren Kostenträger?
Sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die notwendigen Informationen über lern.de und unser Lernförderungsangebot zur Verfügung.
Fürstenrieder Straße 52
80686 München
