Die doppelte Buchführung erfasst jeden Geschäftsfall auf zwei Konten – einmal im Soll, einmal im Haben – und ermittelt den Erfolg auf zwei Wegen.
Bedeutung (Warum?)
„Doppelt“ meint zweierlei: jede Buchung auf zwei Konten, und der Gewinn wird zweifach ermittelt – über die Gewinn- und Verlustrechnung und über den Eigenkapitalvergleich. Beide Wege müssen zum selben Ergebnis führen.
Nutzen (Wozu?)
Diese doppelte Kontrolle macht Fehler sichtbar. Sie ist der Grund, warum die Buchführung als Nachweis anerkannt wird.
Funktionsweise (Wie?)
Bestandskonten werden über 8010 SBK abgeschlossen, Erfolgskonten über 8020 GUV. Der Saldo der GuV geht auf 3000 EK und damit ebenfalls ins Schlussbilanzkonto.
Erträge minus Aufwendungen muss denselben Betrag ergeben wie Eigenkapital am Ende minus Eigenkapital am Anfang – bereinigt um Privatentnahmen und -einlagen.
Praxisbeispiel (Wo?)
Eigenkapital zu Beginn 120.000,00 €, am Ende 134.000,00 €, keine Privatvorgänge. Erträge 55.000,00 €, Aufwendungen 41.000,00 €.
Rechnung
beide Wege vergleichen
| Erträge | 55.000,00 € | |
| – | Aufwendungen | 41.000,00 € |
| Gewinn (Weg 1: GuV) | 14.000,00 € |
| Eigenkapital am Jahresende | 134.000,00 € | |
| – | Eigenkapital zu Jahresbeginn | 120.000,00 € |
| Gewinn (Weg 2: Eigenkapitalvergleich) | 14.000,00 € |
Ergebnis: Gewinn 14.000,00 €
Merksatz
Jede Buchung auf zwei Konten, jeder Gewinn auf zwei Wegen. Stimmen beide überein, ist die Buchführung schlüssig.
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