Personalaufwand

Kurzfassung
Zum Personalaufwand gehören der Bruttolohn und der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer erhält nur den Nettolohn ausgezahlt.

Bedeutung (Warum?)
Vom Bruttoentgelt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ein und führt sie ab. Zusätzlich zahlt er den Arbeitgeberanteil – dieser erscheint gar nicht auf der Lohnabrechnung des Beschäftigten.

Nutzen (Wozu?)
Der gesamte Personalaufwand ist deutlich höher als die Summe der ausgezahlten Löhne. Für Kalkulation und Planung ist das entscheidend.

Funktionsweise (Wie?)
Das Nettoentgelt wird senkrecht ermittelt: vom Bruttoentgelt werden die Abzüge nacheinander abgezogen.

Praxisbeispiel (Wo?)
Bruttoentgelt 3.140,00 €, Lohnsteuer 332,66 €, Kirchensteuer 26,61 €, Sozialversicherung Arbeitnehmer 657,83 €.

Rechnung
Nettoentgelt

Bruttoentgelt 3.140,00 €
– Lohnsteuer 332,66 €
– Kirchensteuer 26,61 €
– Soz. Vers. AN 657,83 €
Nettoentgelt 2.122,90 €

Ergebnis: Nettoentgelt 2.122,90 €

Buchung der Lohnabrechnung
Der Bruttolohn steht im Soll auf 6200 LG, die Abzüge und der Auszahlungsbetrag im Haben. Der Arbeitgeberanteil wird gesondert gebucht:

6200 LG 84.500,00 € an 2800 BK 53.277,00 €
4830 VFA 13.520,00 €
4840 VSV 17.703,00 €
6400 AGASV an 4840 VSV 17.703,00 €
Brutto ist nicht gleich Personalaufwand
Der Personalaufwand ist Bruttolohn plus Arbeitgeberanteil. Beim Beispiel oben also 84.500,00 € + 17.703,00 € = 102.203,00 €.

Merksatz
Bruttoentgelt minus Abzüge ergibt das Nettoentgelt. Buchung: 6200 LG im Soll, Abzüge und Auszahlung im Haben, Arbeitgeberanteil über 6400 AGASV.

Selbst üben
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