Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis: Der Arbeitnehmer schuldet Arbeitsleistung, der Arbeitgeber Lohn.
Bedeutung (Warum?)
Er regelt Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. Auch mündlich geschlossen ist er wirksam – die wesentlichen Bedingungen müssen aber schriftlich niedergelegt werden.
Nutzen (Wozu?)
Er schafft Klarheit über die gegenseitigen Pflichten und ist Grundlage im Streitfall.
Funktionsweise (Wie?)
Der Arbeitgeber zahlt den Bruttolohn, behält Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ein und führt sie ab. Zusätzlich trägt er den Arbeitgeberanteil.
Für Auszubildende und Jugendliche gelten eigene Regeln zu Arbeitszeit, Urlaub und Beschäftigungsverboten.
Praxisbeispiel (Wo?)
Bruttolohn 4.000,00 €, Lohnsteuer 600,00 €, Arbeitnehmeranteil 800,00 €.
Rechnung
Nettolohn
| Bruttolohn | 4.000,00 € | |
| – | Lohnsteuer | 600,00 € |
| – | Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung | 800,00 € |
| Nettolohn | 2.600,00 € |
| 6200 LG | 4.000,00 € | an | 4830 VFA | 600,00 € |
| 4840 VSV | 800,00 € | |||
| 2800 BK | 2.600,00 € |
Ergebnis: Nettolohn 2.600,00 €
Merksatz
Arbeitsvertrag: Leistung gegen Lohn. Der Arbeitgeber führt Steuern und Sozialabgaben ab.
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