Die Handelsbilanz ist die Bilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Sie richtet sich an Eigentümer, Banken und Gläubiger.
Bedeutung (Warum?)
Das Handelsrecht will vor allem die Gläubiger schützen. Deshalb gilt das Vorsichtsprinzip: Risiken werden berücksichtigt, mögliche Gewinne erst, wenn sie realisiert sind.
Nutzen (Wozu?)
Die Handelsbilanz ist Grundlage für Kreditgespräche und für die Beurteilung des Unternehmens durch Außenstehende.
Funktionsweise (Wie?)
Sie entsteht aus dem Schlussbilanzkonto 8010 SBK. Aus ihr wird durch steuerliche Korrekturen die Steuerbilanz abgeleitet.
Drohende Verluste werden bereits erfasst (etwa über Rückstellungen), noch nicht realisierte Gewinne dagegen nicht.
Praxisbeispiel (Wo?)
Bilanzsumme 281.000,00 €, Eigenkapital 134.000,00 €.
Rechnung
Eigenkapitalquote
Ergebnis: Eigenkapitalquote 47,69 %
Merksatz
Handelsbilanz nach HGB, Gläubigerschutz durch das Vorsichtsprinzip. Sie entsteht aus dem Schlussbilanzkonto.
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