Ordnungsgemäße Buchführung

Kurzfassung
Ordnungsgemäße Buchführung heißt: vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachprüfbar – und keine Buchung ohne Beleg.

Bedeutung (Warum?)
Die Buchführung ist Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Banken und Gerichten. Nur wenn sie bestimmten Grundsätzen folgt, wird sie anerkannt.

Nutzen (Wozu?)
Wer die Grundsätze verletzt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt. Umgekehrt schützt eine ordnungsgemäße Buchführung im Streitfall.

Funktionsweise (Wie?)
Jeder Geschäftsfall braucht einen Beleg. Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden – Korrekturen erfolgen durch Storno, nicht durch Überschreiben. Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten.

Keine Buchung ohne Beleg
Das ist der wichtigste Grundsatz. Fehlt der Beleg, ist die Buchung nicht nachprüfbar und damit wertlos.

Praxisbeispiel (Wo?)
Eine Barzahlung über 119,00 € wird ohne Quittung gebucht.

So geht es
Bewertung des Falls

Die Buchung ist formal falsch, weil der Beleg fehlt. Sie muss durch eine Quittung oder einen Eigenbeleg nachgewiesen werden. Der korrekte Buchungssatz lautet bei Büromaterial:

6800 BMK 100,00 €
2600 VORST 19,00 € an 2880 KA 119,00 €

Merksatz
Vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet, nachprüfbar – und keine Buchung ohne Beleg.

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