Gemeinkosten fallen für den ganzen Betrieb an und lassen sich einem einzelnen Erzeugnis nicht direkt zurechnen. Sie werden über Zuschlagssätze verteilt.
Bedeutung (Warum?)
Miete, betriebliche Steuern, kalkulatorische Abschreibungen oder der kalkulatorische Unternehmerlohn entstehen nicht für ein bestimmtes Stück. Damit sie trotzdem in den Preis eingehen, werden sie prozentual auf die Einzelkosten aufgeschlagen.
Nutzen (Wozu?)
Ohne Gemeinkostenzuschläge wäre der kalkulierte Preis zu niedrig – das Unternehmen würde seine Verwaltung nicht verdienen.
Funktionsweise (Wie?)
Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilt. Je Stelle wird daraus der Zuschlagssatz berechnet.
Dabei bedeutet:
| \(GK\) | Gemeinkosten der Kostenstelle in Euro |
| \(ZG\) | Zuschlagsgrundlage der Kostenstelle in Euro |
Material bezieht sich auf das Fertigungsmaterial, Fertigung auf die Fertigungslöhne, Verwaltung und Vertrieb auf die Herstellkosten des Umsatzes.
Praxisbeispiel (Wo?)
Die Materialgemeinkosten betragen 12.816,00 €, das Fertigungsmaterial 160.200,00 €.
Rechnung
Materialgemeinkostenzuschlagssatz
Ergebnis: Materialgemeinkostenzuschlagssatz 8 %
Merksatz
Gemeinkosten sind nicht direkt zurechenbar. Zuschlagssatz gleich Gemeinkosten mal 100 geteilt durch die Zuschlagsgrundlage.
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