BwR Realschule Bayern · Klasse 10 · Lernbereich 1 (LehrplanPLUS)

Rechnungsabgrenzung und Rückstellungen: der Gewinn gehört ins richtige Jahr

Am 31. Dezember schließt die Buchführung – aber Verträge halten sich nicht an den Kalender: Die Versicherung läuft bis Oktober, die Miete bis März, und die Reparatur aus dem Dezember wird erst im Januar gemacht. Damit der Gewinn trotzdem stimmt, ordnet die zeitliche Abgrenzung jeden Aufwand und jeden Ertrag monatsgenau dem richtigen Geschäftsjahr zu. Auf dieser Seite lernst du die drei Werkzeuge dafür: die aktive Rechnungsabgrenzung (2900 ARA), die passive Rechnungsabgrenzung (4900 PRA) und die Rückstellungen (3900 RST) – mit genau den Rechenwegen und Zeitstrahlen, die in der Abschlussprüfung die Punkte bringen.

Unser Betrieb auf dieser Seite: das Holzwerk Brandl e. Kfr., eine Möbelmanufaktur in Rosenheim. Inhaberin ist Katharina Brandl, eingetragene Kauffrau. Wir bereiten ihren Jahresabschluss zum 31.12.2025 vor – dieselben vorbereitenden Abschlussbuchungen, die auf der Seite zum Unternehmensabschluss bereits in der GuV stecken.

1. Warum periodenrichtig abgegrenzt wird

Der Jahresabschluss soll zeigen, was der Betrieb in diesem einen Jahr wirklich verdient hat. Zahlt Katharina Brandl im November aber die Versicherung für zwölf Monate im Voraus, gehören zehn dieser Monate schon ins nächste Jahr. Würde der volle Betrag als Aufwand 2025 stehen bleiben, wäre der Gewinn 2025 zu niedrig und der Gewinn 2026 zu hoch – beide Jahre wären falsch. Genau das verhindert die periodenrichtige Erfolgsermittlung: Jeder Aufwand und jeder Ertrag wird monatsgenau dem Geschäftsjahr zugeordnet, in das er wirtschaftlich gehört.

Das interessiert nicht nur die Inhaberin: Das Finanzamt besteuert den Gewinn des richtigen Jahres, und die Bank vergleicht die Jahre miteinander – ein künstlich verschobener Gewinn würde beide täuschen. Deshalb sind die Abgrenzungsbuchungen Teil der vorbereitenden Abschlussbuchungen, die vor dem Kontenabschluss stehen.

Merke: Periodenrichtige Erfolgsermittlung heißt: Aufwand und Ertrag zählen in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören – nicht in dem Jahr, in dem das Geld fließt. Aufgeteilt wird monatsgenau.

2. Ausgabe ist nicht Aufwand, Einnahme ist nicht Ertrag

Damit du abgrenzen kannst, musst du zwei Begriffspaare sauber trennen. Eine Ausgabe ist jeder Geldabfluss, ein Aufwand ist nur der Werteverzehr des laufenden Jahres. Eine Einnahme ist jeder Geldzufluss, ein Ertrag nur der Wertezuwachs des laufenden Jahres. Geld kann fließen, ohne dass der Erfolg sich ändert – und der Erfolg kann sich ändern, ohne dass Geld fließt.

Vier Begriffe, zwei Blickwinkel Geldebene (Zahlung) Erfolgsebene (GuV) Ausgabe Geld fließt ab Beispiel: 1.800,00 € Versicherung für 12 Monate im Voraus gezahlt Aufwand Werteverzehr dieses Jahres davon Aufwand 2025: nur 300,00 € (2 von 12 Monaten) Einnahme Geld fließt zu Beispiel: 5.400,00 € Miete für 6 Monate im Voraus erhalten Ertrag Wertezuwachs dieses Jahres davon Ertrag 2025: nur 1.800,00 € (2 von 6 Monaten) Nur Aufwand und Ertrag verändern den Gewinn – die Abgrenzung sorgt für die richtige Höhe.

Wichtig für die Prüfung ist auch der Unterschied bestandswirksam gegen erfolgswirksam: Kauft Brandl eine Maschine gegen Banküberweisung, ist das eine Ausgabe, aber kein Aufwand – nur ein Tausch von Bankguthaben gegen Anlagevermögen (bestandswirksam). Erst die jährliche Abschreibung macht daraus Aufwand, ganz ohne Geldfluss (erfolgswirksam). Steuerrechtlich zählt das genauso: Das Finanzamt erkennt als Betriebsausgabe des Jahres nur den Aufwand an, der in dieses Jahr gehört.

Merke: Ausgabe/Einnahme = Geldebene. Aufwand/Ertrag = Erfolgsebene (GuV). Die zeitliche Abgrenzung übersetzt zwischen beiden Ebenen, wenn Zahlung und Leistung in verschiedene Jahre fallen.

3. Das Werkzeug der Prüfung: der Zeitstrahl

Jede Abgrenzungsaufgabe löst du mit demselben Vier-Schritte-Plan – und der Zeitstrahl ist dabei kein Schmuck, sondern Teil der amtlichen Lösung, für den es einen eigenen Punkt gibt:

  1. Zeitraum aufschreiben: Von wann bis wann läuft die Zahlung? Anfangsdatum, Bilanzstichtag 31.12. und Enddatum auf den Zeitstrahl setzen.
  2. Monate zählen: Wie viele Monate liegen im alten Jahr, wie viele im neuen? Zusammen müssen sie die Gesamtlaufzeit ergeben.
  3. Betrag je Monat rechnen: Gesamtbetrag geteilt durch die Monate – bei Rechnungen mit Umsatzsteuer vorher brutto auf netto umrechnen (durch 1,19).
  4. Buchungssatz bilden: Der Anteil des neuen Jahres wandert in den Abgrenzungsposten (2900 ARA oder 4900 PRA).

Merke: Abgegrenzt wird immer monatsgenau und immer netto. Die Vorsteuer wurde schon bei der Zahlung vollständig verrechnet – sie wird nie mit abgegrenzt. Genau für den Denkschritt „brutto durch 1,19“ gab es in der Prüfung 2025 einen eigenen Punkt.

4. Aktive Rechnungsabgrenzung (2900 ARA): drei Prüfungsfälle

Die aktive Rechnungsabgrenzung brauchst du, wenn der Betrieb im alten Jahr zahlt, die Leistung aber (teilweise) erst im neuen Jahr bekommt: Aufwand des Folgejahres, schon bezahlt. Das Konto 2900 ARA ist ein Aktivkonto – es steht auf der Aktivseite der Bilanz, denn der Betrieb hat gegenüber dem Vertragspartner noch etwas gut. Die drei Klassiker der Abschlussprüfung:

Fall 1: Versicherungsbeitrag (wie Abschlussprüfung 2023)

Das Holzwerk Brandl zahlt am 01.11.2025 den Beitrag für die Maschinenausfallversicherung: 1.800,00 € für den Zeitraum 01.11.2025 bis 31.10.2026, abgebucht vom Geschäftsbankkonto (Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei). Gebucht wurde bei der Zahlung: 6900 VBEI an 2800 BK. Am 31.12.2025 gehören aber nur zwei der zwölf Monate ins alte Jahr:

Versicherung 1.800,00 € am 1. November für 12 Monate gezahlt Geld raus erst zahlen – der Zeitraum kommt danach 31.12. 2 Monate 10 Monate → abzugrenzen 1. Nov. 2025 31. Okt. 2026 1.800,00 € : 12 = 150,00 € je Monat 2900 ARA: 10 × 150,00 € = 1.500,00 €

Der Zahlungsmonat zählt mit: November und Dezember gehören ins alte Jahr. Die restlichen zehn Monate werden auf das Konto 2900 ARA abgegrenzt.

Vorbereitende Abschlussbuchung am 31.12.2025

2900 ARA 1.500,00 € an 6900 VBEI 1.500,00 €

Die Buchung nimmt dem Aufwandskonto 6900 VBEI die zehn Monate weg, die 2026 gehören – als Aufwand 2025 bleiben genau 300,00 € stehen. Die 1.500,00 € parken bis Silvester auf dem Konto 2900 ARA.

Fall 2: Darlehenszinsen vom Kontoauszug (wie Abschlussprüfungen 2024 und 2026)

Die Prüfung versteckt die Angaben gern in einem Kontoauszug: Am 01.12.2025 bucht die Bank 1.440,00 € Zinsen für das Festdarlehen ab – Zeitraum 01.12.2025 bis 28.02.2026. Drei Monate Laufzeit, nur einer davon gehört ins alte Jahr:

Zinsen 1.440,00 € am 1. Dezember für 3 Monate abgebucht altes Geschäftsjahr neues Geschäftsjahr 1 Monat 2 Monate → abzugrenzen 31.12. 1. Dez. 2025 28. Feb. 2026 Betrag je Monat: 1.440,00 € : 3 = 480,00 € Aufwand altes Jahr 1 × 480,00 € = 480,00 € auf ARA abzugrenzen 2 × 480,00 € = 960,00 €

Der Zahlungsmonat zählt mit: nur der Dezember gehört ins alte Jahr. Januar und Februar werden auf das Konto 2900 ARA abgegrenzt.

Vorbereitende Abschlussbuchung am 31.12.2025

2900 ARA 960,00 € an 7510 ZAW 960,00 €

Kontoauszug lesen: Entscheidend sind nur der Betrag und der genannte Zeitraum. Kontostände, IBAN und Buchungsnummern sind Ablenkung. Zinsen sind – wie Versicherungen – umsatzsteuerfrei, hier gibt es also nichts umzurechnen.

Fall 3: Miete mit Umsatzsteuer – erst brutto auf netto (wie Abschlussprüfung 2025)

Für die Erweiterung der Tischproduktion mietet Brandl ab Oktober eine zusätzliche Lagerhalle. Die Lastschrift vom 06.10.2025 lautet auf 8.568,00 € für den Zeitraum 01.10.2025 bis 31.03.2026 – diesmal mit 19 % Umsatzsteuer. Bevor du abgrenzt, musst du auf netto umrechnen, denn die Vorsteuer wurde bei der Zahlung bereits vollständig verrechnet:

Nebenrechnung: brutto auf netto

Mietzahlung brutto (119 %) 8.568,00 €
Mietaufwand netto: 8.568,00 : 1,19 (100 %) 7.200,00 €
je Monat: 7.200,00 € : 6
Monatsmiete netto 1.200,00 €
Miete netto 7.200,00 € am 1. Oktober für 6 Monate altes Geschäftsjahr neues Geschäftsjahr 3 Monate 3 Monate → abzugrenzen 31.12. 1. Okt. 2025 31. März 2026 Betrag je Monat: 7.200,00 € : 6 = 1.200,00 € Aufwand altes Jahr 3 × 1.200,00 € = 3.600,00 € auf ARA abzugrenzen 3 × 1.200,00 € = 3.600,00 €

Der Zahlungsmonat zählt mit: Oktober, November und Dezember gehören ins alte Jahr. Die restlichen drei Monate werden netto auf das Konto 2900 ARA abgegrenzt.

Vorbereitende Abschlussbuchung am 31.12.2025

2900 ARA 3.600,00 € an 6700 AWMP 3.600,00 €

Merke: Steht in der Angabe ein Bruttobetrag (Miete, Leasing, Wartungsvertrag), rechnest du zuerst durch 1,19 und grenzt dann den Nettobetrag ab. Wer brutto abgrenzt, verliert den Rechenpunkt und meist auch den Buchungspunkt.

5. Auflösung der ARA im Folgejahr

Der Abgrenzungsposten ist nur ein Zwischenlager. Gleich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres (Anfang Januar 2026) wird er erfolgswirksam aufgelöst: Der geparkte Betrag wandert zurück auf das Aufwandskonto – jetzt in das Jahr, in das er gehört. Für die Lagerhallenmiete heißt das:

Auflösung am 02.01.2026 (Beispiel Miete)

6700 AWMP 3.600,00 € an 2900 ARA 3.600,00 €

Genauso lösen sich die Versicherung (1.500,00 € auf 6900 VBEI) und die Zinsen (960,00 € auf 7510 ZAW) auf – die Auflösung ist immer die exakte Umkehrung der Bildung. Danach ist das Konto 2900 ARA wieder leer.

Merke: Bildung am 31.12.: 2900 ARA an Aufwandskonto. Auflösung Anfang Januar: Aufwandskonto an 2900 ARA – gleicher Betrag, umgekehrte Richtung.

6. Passive Rechnungsabgrenzung (4900 PRA)

Die passive Rechnungsabgrenzung ist das Spiegelbild: Der Betrieb erhält im alten Jahr Geld für eine Leistung, die er (teilweise) erst im neuen Jahr erbringt – Ertrag des Folgejahres, schon kassiert. Das Konto 4900 PRA ist ein Passivkonto: Der Betrieb schuldet dem Vertragspartner noch Leistung. Beim Holzwerk Brandl: Katharina Brandl hat eine nicht mehr benötigte Bürofläche an ein Architekturbüro vermietet. Am 03.11.2025 gehen 5.400,00 € Miete für den Zeitraum 01.11.2025 bis 30.04.2026 auf dem Bankkonto ein, gebucht auf 5400 EMP (Erlöse aus Vermietung und Verpachtung – ohne Umsatzsteuer). Am 31.12.2025 sind erst zwei der sechs Monate „abgewohnt“:

Miete 5.400,00 € am 3. November für 6 Monate erhalten Geld rein erst kassieren – die Leistung kommt danach 31.12. 2 Monate 4 Monate → abzugrenzen 1. Nov. 2025 30. Apr. 2026 5.400,00 € : 6 = 900,00 € je Monat 4900 PRA: 4 × 900,00 € = 3.600,00 €

Das Geld ist im alten Jahr zugeflossen, die Leistung erbringen wir zum Teil erst im neuen Jahr: November und Dezember sind Ertrag 2025, die vier restlichen Monate wandern auf das Konto 4900 PRA.

Vorbereitende Abschlussbuchung am 31.12.2025

5400 EMP 3.600,00 € an 4900 PRA 3.600,00 €

Als Ertrag 2025 bleiben 1.800,00 € stehen. Anfang Januar 2026 wird der Posten erfolgswirksam aufgelöst – die vier restlichen Monate werden jetzt Ertrag des neuen Jahres:

Auflösung am 02.01.2026

4900 PRA 3.600,00 € an 5400 EMP 3.600,00 €

Merke: Eselsbrücke der Kontenseiten: ARA = Aktiv (wir haben noch etwas gut), PRA = Passiv (wir schulden noch Leistung). Bildung: Ertragskonto an 4900 PRA. Auflösung: 4900 PRA an Ertragskonto.

7. Rückstellungen bilden (3900 RST)

Bei ARA und PRA kennst du den Betrag auf den Cent genau – es gibt ja einen Vertrag. Rückstellungen sind für den anderen Fall da: Ein Aufwand gehört wirtschaftlich ins alte Jahr, aber seine Höhe und Fälligkeit sind noch ungewiss. Nach § 249 HGB müssen solche Rückstellungen gebildet werden – unter anderem für ungewisse Verbindlichkeiten und für unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten im neuen Jahr nachgeholt wird. Die zwei Prüfungsklassiker:

Fall 1: Kostenvoranschlag für eine Reparatur (wie Abschlussprüfung 2024)

Die Abrichthobelmaschine ist Ende Dezember 2025 ausgefallen. Der Kostenvoranschlag der Servicefirma vom 29.12.2025 lautet auf 2.400,00 € netto; repariert wird nach deren Betriebsurlaub am 20.01.2026. Der Aufwand gehört ins Jahr 2025 (dort ist der Schaden entstanden und die Instandhaltung wird innerhalb von drei Monaten nachgeholt), der genaue Rechnungsbetrag ist aber noch offen:

Vorbereitende Abschlussbuchung am 31.12.2025

6160 FRI 2.400,00 € an 3900 RST 2.400,00 €

Ohne Umsatzsteuer! Die Rückstellung wird in Höhe des Nettobetrags gebildet – eine Rechnung gibt es ja noch nicht, also auch keine Vorsteuer. Die kommt erst im Folgejahr mit der echten Rechnung.

Fall 2: Prozesskosten (wie Abschlussprüfung 2026)

Gegen das Holzwerk Brandl läuft seit November ein Gerichtsverfahren wegen eines reklamierten Großauftrags. Nach Einschätzung der Anwältin ist mit Kosten von etwa 9.000,00 € zu rechnen – wie viel es genau wird und wann das Urteil fällt, weiß niemand. Genau dafür ist die Rückstellung da:

Vorbereitende Abschlussbuchung am 31.12.2025

6770 RBK 9.000,00 € an 3900 RST 9.000,00 €

Merke: Rückstellung = Aufwand des alten Jahres, dessen Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind (§ 249 HGB). Buchung immer: Aufwandskonto an 3900 RST – mit dem geschätzten Nettobetrag.

8. Rückstellungen auflösen: drei Fälle

Im Folgejahr kommt die echte Rechnung – und jetzt zeigt sich, wie gut geschätzt wurde. Die Rückstellung wird anlassbezogen aufgelöst, und je nach Vergleich „Rechnung gegen Rückstellung“ gibt es drei Fälle. Der Lehrplan stellt dafür zwei eigene Konten bereit: 5490 PFE (periodenfremde Erträge – die Rückstellung war zu hoch) und 6990 PFAW (periodenfremde Aufwendungen – sie war zu niedrig). „Periodenfremd“, weil die Differenz wirtschaftlich zum alten Jahr gehört, aber erst jetzt sichtbar wird.

Die Rechnung kommt – drei Fälle Rückstellung 3900 RST gebildet mit 2.400,00 € (netto) Rechnung = Rückstellung netto 2.400,00 € Punktlandung Rechnung ist niedriger netto 2.100,00 € zu viel zurückgestellt Rechnung ist höher netto 2.700,00 € zu wenig zurückgestellt kein Differenzkonto RST geht glatt auf Differenz 300,00 € wird Ertrag: 5490 PFE Differenz 300,00 € wird Aufwand: 6990 PFAW Die Vorsteuer kommt in allen drei Fällen erst jetzt – aus der echten Rechnung.

Am 22.01.2026 trifft die Reparaturrechnung der Servicefirma ein. Durchgespielt mit allen drei Möglichkeiten (die Rückstellung wurde mit 2.400,00 € gebildet):

Fall a: Die Rechnung lautet auf genau 2.400,00 € netto

Nebenrechnung

Rechnungsbetrag netto (100 %) 2.400,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer 456,00 €
Rechnungsbetrag brutto (119 %) 2.856,00 €

Auflösung – Punktlandung

3900 RST 2.400,00 € an 4400 VE 2.856,00 €
2600 VORST 456,00 €

Fall b: Die Rechnung lautet nur auf 2.100,00 € netto – Rückstellung zu hoch

Nebenrechnung

Rechnungsbetrag netto (100 %) 2.100,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer 399,00 €
Rechnungsbetrag brutto (119 %) 2.499,00 €
Rückstellung 2.400,00 € − Rechnung netto 2.100,00 €
Differenz = periodenfremder Ertrag 300,00 €

Auflösung – Rest wird Ertrag

3900 RST 2.400,00 € an 4400 VE 2.499,00 €
2600 VORST 399,00 € 5490 PFE 300,00 €

Kontrolle Soll = Haben: 2.799,00 € = 2.499,00 € + 300,00 €. Die zu viel gebildeten 300,00 € erhöhen als periodenfremder Ertrag den Gewinn 2026.

Fall c: Die Rechnung lautet auf 2.700,00 € netto – Rückstellung zu niedrig

Nebenrechnung

Rechnungsbetrag netto (100 %) 2.700,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer 513,00 €
Rechnungsbetrag brutto (119 %) 3.213,00 €
Rechnung netto 2.700,00 € − Rückstellung 2.400,00 €
Differenz = periodenfremder Aufwand 300,00 €

Auflösung – Rest wird Aufwand

3900 RST 2.400,00 € an 4400 VE 3.213,00 €
6990 PFAW 300,00 €
2600 VORST 513,00 €

Kontrolle Soll = Haben: 2.400,00 € + 300,00 € + 513,00 € = 3.213,00 €. Die fehlenden 300,00 € mindern als periodenfremder Aufwand den Gewinn 2026.

Merke: Bei der Auflösung wird das Konto 3900 RST immer mit dem vollen Rückstellungsbetrag ausgebucht. Die Differenz zur Netto-Rechnung landet auf 5490 PFE (Rückstellung zu hoch) oder 6990 PFAW (zu niedrig) – und die Vorsteuer kommt immer aus der echten Rechnung.

9. ARA, PRA oder Rückstellung? Die Entscheidungshilfe

In der Prüfung musst du in Sekunden erkennen, welches Werkzeug gefragt ist. Zwei Fragen genügen: Ist der Betrag sicher oder geschätzt? Und wenn er sicher ist: Haben wir gezahlt oder kassiert?

Situation am 31.12. Werkzeug Buchung Bildung Buchung Auflösung
Wir haben gezahlt, Leistung kommt (teils) erst 2026 2900 ARA (Aktivkonto) 2900 ARA an Aufwandskonto Aufwandskonto an 2900 ARA
Wir haben kassiert, Leistung erbringen wir (teils) erst 2026 4900 PRA (Passivkonto) Ertragskonto an 4900 PRA 4900 PRA an Ertragskonto
Aufwand gehört zu 2025, Höhe/Fälligkeit ungewiss 3900 RST (Passivkonto) Aufwandskonto an 3900 RST 3900 RST (+ 2600 VORST) an 4400 VE, Differenz auf 5490 PFE oder 6990 PFAW

Merkhilfe fürs Vorzeichen: Bei der ARA hat Brandl vorgeleistet – sie hat noch etwas gut, deshalb Aktivseite. Bei PRA und Rückstellung schuldet der Betrieb noch etwas (Leistung bzw. Zahlung), deshalb Passivseite. Beide senken über die Bildung den Gewinn 2025, die ARA erhöht ihn.

Merke: Signalwörter der Prüfung: „im Voraus gezahlt/abgebucht für den Zeitraum …“ → ARA. „im Voraus erhalten/eingegangen“ → PRA. „Kostenvoranschlag“, „voraussichtlich“, „es wird mit Kosten von etwa … gerechnet“ → Rückstellung.

10. So fragt die Abschlussprüfung

Der Lernbereich war in jeder der letzten vier Abschlussprüfungen vertreten – meist eingebettet in die Pflichtaufgabe 5, direkt neben den Kennzahlen aus Lernbereich 2. Das sind die wiederkehrenden Aufgabentypen:

Aufgabentyp Was du können musst Zuletzt gefragt
ARA mit Zeitstrahl Zeitraum ablesen, Monate zählen, Zeitstrahl zeichnen, 2900 ARA an Aufwandskonto buchen (3–4 Punkte) 2023, 2024, 2025, 2026
Angaben aus dem Kontoauszug Betrag und Zeitraum aus einem Bankbeleg herausfiltern, Rest ignorieren 2025, 2026
Brutto auf netto umrechnen Bruttomiete durch 1,19 teilen, erst dann abgrenzen – eigener Punkt 2025
Rückstellung bilden Kostenvoranschlag oder Prozesskosten erkennen, Aufwandskonto an 3900 RST (2 Punkte) 2024, 2026
Rückstellung mit § 249 HGB begründen Gesetzestext auf den Fall anwenden: Instandhaltung wird innerhalb von drei Monaten nachgeholt 2024

Die Auflösung von Abgrenzungsposten und Rückstellungen stand in den Prüfungen 2023 bis 2026 nicht im Mittelpunkt – sie ist aber ausdrücklich Teil des Lehrplans und damit jederzeit prüfbar. Wer die drei Auflösungsfälle aus Abschnitt 8 beherrscht, kann hier nicht überrascht werden.

Punkteverteilung: Eine typische ARA-Aufgabe bringt 3 Punkte – je einen für den Zeitstrahl mit der richtigen Monatsaufteilung, für den Buchungssatz und für den Betrag. Mit dem Brutto-netto-Schritt (2025) waren es 4 Punkte. Der Zeitstrahl gehört zur Lösung, nicht zum Schmierzettel!

11. Typische Fehler – und wie du die Punkte rettest

  1. Zeitstrahl weggelassen. Er ist Teil der amtlichen Lösung und bringt einen eigenen Punkt – Daten, Monatsanzahl und beide Teilbeträge müssen daran stehen.
  2. Monate falsch gezählt. „01.12.2025 bis 28.02.2026“ sind drei Monate, nicht zwei. Zähle die Monate einzeln ab: Dez, Jan, Feb.
  3. Den falschen Anteil abgegrenzt. In den Abgrenzungsposten wandert immer der Anteil des neuen Jahres – der Anteil des alten Jahres bleibt auf dem Erfolgskonto stehen.
  4. Brutto abgegrenzt. Bei Rechnungen mit Umsatzsteuer erst durch 1,19 teilen – abgegrenzt wird der Nettobetrag, die Vorsteuer war schon bei der Zahlung dran.
  5. ARA und PRA verwechselt. Frage dich: Wer hat vorgeleistet? Haben wir gezahlt → ARA (aktiv). Haben wir kassiert → PRA (passiv).
  6. Rückstellung mit Umsatzsteuer gebildet. Bei der Bildung gibt es noch keine Rechnung und keine Vorsteuer – gebucht wird der geschätzte Nettobetrag.
  7. Bei der Auflösung nur die Differenz ausgebucht. 3900 RST wird immer mit dem vollen Rückstellungsbetrag angesprochen; nur die Differenz läuft über 5490 PFE oder 6990 PFAW.

Merke: Drei Dinge tragen fast jede Aufgabe dieses Lernbereichs: der Vier-Schritte-Plan mit Zeitstrahl, die Frage „sicher oder geschätzt?“ und die Netto-Regel. Wer die sicher hat, holt in Aufgabe 5 verlässlich Punkte – Jahr für Jahr.

Grundlagen nicht mehr sicher? Dann frische zuerst auf: die doppelte Buchführung mit Soll und Haben aus Klasse 7, Aufwand und Ertrag sowie die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer aus Klasse 8. Und wenn die Abgrenzung sitzt, hast du das Fundament für den kompletten Jahresabschluss – vom richtigen Gewinn bis zu den Kennzahlen, mit denen Banken und Inhaber jeden Betrieb beurteilen.

Weiterlernen: Vorher und nachher:

Alle Inhalte dieser Seite folgen dem offiziellen LehrplanPLUS Bayern.

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