Ein Höchstpreis ist eine staatlich festgelegte Preisobergrenze: Der Marktpreis darf diesen Wert nicht überschreiten. Höchstpreise sollen Güter für Verbraucher bezahlbar halten (z. B. Mietobergrenze).
Ein wirksamer Höchstpreis liegt unter dem Gleichgewichtspreis p*. Folge: Die nachgefragte Menge übersteigt die angebotene Menge – es entsteht ein Nachfrageüberhang (Güterknappheit).
Gegenstück ist der Mindestpreis (Preisuntergrenze, z. B. Mindestlohn), der über dem Gleichgewichtspreis liegt und zu einem Angebotsüberschuss führt.
Passender Kurs: FOS/BOS 13 IBV – Preisbildung bei Angebot und Nachfrage.
