BwR · FOS/BOS Bayern · Klasse 12 · Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens
Bewertung von Wertpapieren: gemildertes Niederstwertprinzip, Wahlrecht und Zuschreibung
Wertpapiere, die dem Betrieb dauerhaft dienen, gehören zum Finanzanlagevermögen. Da sie nicht abnutzbar sind, gibt es keine planmäßige Abschreibung. Es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip – mit einer Besonderheit der Finanzanlagen: bei vorübergehender Wertminderung besteht ein Wahlrecht.
Unser Fall: die UNTERNEHMER AG hält Wertpapiere der AKTIEN AG als langfristige Anlage und bewertet sie zum Bilanzstichtag.
Inhaltsverzeichnis
- Wertpapiere im Finanzanlagevermögen
- Gemildertes NWP & Wahlrecht bei Finanzanlagen
- Die 5-Schritt-Methode
- Fall 1: dauerhafte Wertminderung
- Fall 2: vorübergehende Wertminderung (Wahlrecht)
- Fall 3: Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten
- Typische Prüfungsfehler
- Auf einen Blick
1. Wertpapiere im Finanzanlagevermögen
Wertpapiere für eine langfristige Anlage zählen zum Finanzanlagevermögen. Weil sie nicht abnutzbar sind, gibt es keine planmäßige Abschreibung; der Wert ändert sich nur über Kursänderungen. Der Kurswert ergibt sich aus Stückzahl × Kurs.
2. Gemildertes NWP & Wahlrecht bei Finanzanlagen
| Wertminderung | Behandlung bei Finanzanlagen |
|---|---|
| dauerhaft | außerplanmäßige Abschreibung ist Pflicht (muss) |
| vorübergehend | Wahlrecht: darf abgeschrieben werden (kein Zwang) |
| Wegfall der Minderung | Zuschreibung ist Pflicht – höchstens bis zu den Anschaffungskosten |
3. Die 5-Schritt-Methode
1. Schritt: Position in der Bilanz bestimmen
2. Schritt: Regelwert und beizulegenden Wert bestimmen und vergleichen
3. Schritt: Wertveränderung ermitteln
4. Schritt: Begründung des Wertansatzes
5. Schritt: Bilanzansatz ermitteln
4. Fall 1: dauerhafte Wertminderung
Die UNTERNEHMER AG erwarb 2023 Wertpapiere der AKTIEN AG (Anschaffungskosten 150.000,00 €). Durch Turbulenzen am Rohstoffmarkt sinkt der Wert zum 31.12.2024 auf 80.000,00 €; eine Erholung ist nicht in Sicht. Bilanzansatz zum 31.12.2024?
1. Schritt: Position in der Bilanz bestimmen
Es handelt sich um Finanzanlagevermögen.
2. Schritt: Regelwert und beizulegenden Wert bestimmen und vergleichen
| Betrag | ||
|---|---|---|
| Regelwert | 150.000,00 € | |
| − außerplanmäßige Abschreibung | −70.000,00 € | Wertherabsetzung |
| = beizulegender Wert (bzW) | 80.000,00 € |
3. Schritt: Wertveränderung ermitteln
bzW 80.000,00 € < Regelwert 150.000,00 €. Es handelt sich um eine Wertminderung von 70.000,00 €.
4. Schritt: Begründung des Wertansatzes
Es wird über einen Wertherabsetzungsfall entschieden. Da die Wertminderung dauerhaft ist, muss der niedrigere beizulegende Wert angesetzt werden.
5. Schritt: Bilanzansatz ermitteln
Bilanzansatz31.12.2024 = 80.000,00 € (bzW).
5. Fall 2: vorübergehende Wertminderung (Wahlrecht)
Wäre die Wertminderung (z. B. auf 80.000 €) nur vorübergehend, dürfte die UNTERNEHMER AG wählen:
| Entscheidung | Bilanzansatz | Wirkung |
|---|---|---|
| abschreiben (freiwillig) | 80.000,00 € (bzW) | niedrigerer Gewinn, weniger Steuer |
| nicht abschreiben | 150.000,00 € (Regelwert) | höherer Gewinn (z. B. für Investoren) |
6. Fall 3: Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten
Der Rohstoffmarkt beruhigt sich; am 31.12.2025 ist der Wert der Papiere auf 170.000,00 € gestiegen (über die Anschaffungskosten). Wie ist zu bilanzieren?
4. Schritt: Begründung des Wertansatzes
Es wird über einen Wertheraufsetzungsfall entschieden. Der Grund für die Wertminderung ist weggefallen → Zuschreibungspflicht (kein Wahlrecht). Es darf aber höchstens bis zu den Anschaffungskosten \(= Regelwert, Anschaffungswertprinzip\) zugeschrieben werden.
5. Schritt: Bilanzansatz ermitteln
Der Wert (170.000,00 €) liegt über den Anschaffungskosten → es wird nur bis zum Regelwert zugeschrieben: Bilanzansatz31.12.2025 = 150.000,00 € (RW).
7. Typische Prüfungsfehler
✗ Falsch
Wertpapiere planmäßig abschreiben.
✓ Richtig
Finanzanlagen sind nicht abnutzbar – keine planmäßige AfA, nur außerplanmäßig bei Wertminderung.
✗ Falsch
Bei vorübergehender Minderung zwingend abschreiben.
✓ Richtig
Bei Finanzanlagen ist das ein Wahlrecht – kein Zwang.
✗ Falsch
Bei dauerhafter Minderung das Wahlrecht annehmen.
✓ Richtig
Dauerhaft → Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung.
✗ Falsch
Zuschreibung über die Anschaffungskosten hinaus (bis 170.000 €).
✓ Richtig
Obergrenze sind die Anschaffungskosten (150.000 €) – Anschaffungswertprinzip.
8. Auf einen Blick
- Finanzanlagevermögen: nicht abnutzbar → keine planmäßige AfA; Kurswert = Stück × Kurs.
- dauerhafte Wertminderung → außerplanmäßig abschreiben (Pflicht).
- vorübergehende Wertminderung → Wahlrecht (nur Finanzanlagen).
- Zuschreibung bei Wegfall → Pflicht, höchstens bis zu den Anschaffungskosten.
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