FOS Bayern · Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen (BwR) · 12. Jahrgangsstufe · ALT – auslaufender Lehrplan · Jahresabschluss: Bewertung von Grundstücken und Gebäuden · ca. 12 Unterrichtsstunden

Bewertung von Grundstücken und Gebäuden

Modellunternehmen: Die UNTERNEHMER AG erwirbt ein Grundstück mit Betriebsgebäude. Beides gehört zum Sachanlagevermögen. Wichtig ist die Unterscheidung: Das Grundstück ist nicht abnutzbar (keine planmäßige Abschreibung), das Gebäude ist abnutzbar (lineare Abschreibung).

Hinweis zum Lehrplan: Diese Seite folgt dem auslaufenden Lehrplan (BwR) und bleibt für die nach altem Lehrplan geprüften Jahrgänge 12 und 13 relevant.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten
  2. Anschaffungskosten mit Verteilungsschlüssel ermitteln
  3. Gebäude – lineare Abschreibung
  4. Bewertung mit der 5-Schritt-Methode
  5. Zuschreibung beim Grundstück
  6. Übersicht: Bewertung des Anlagevermögens
  7. Typische Fehler und Prüfungshinweise
  8. Auf einen Blick

1. Aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten

Beim Kauf fallen neben dem Kaufpreis Nebenkosten an. Nur die anschaffungsbezogenen Nebenkosten werden aktiviert; laufende Kosten dagegen nicht.

Aktivierungspflichtig
Grunderwerbsteuer (3,5 %), Maklergebühr, Notarkosten, Grundbucheintrag, Gutachten, Erschließungs- und Vermessungskosten, Abbrucharbeiten, Abfindung für einen Vormieter.
Nicht aktivierungspflichtig
Grundsteuer, Gebäudeversicherung und andere Versicherungen, Finanzierungskosten, sonstige laufende Aufwendungen.

2. Anschaffungskosten mit Verteilungsschlüssel ermitteln

Beispiel – UNTERNEHMER AG: Kauf von Grundstück und Betriebsgebäude für zusammen 800.000,00 € am 01.09.2016. Auf das Grundstück entfallen 100.000,00 €, auf das Gebäude 700.000,00 € (Verhältnis 1 : 7, also 1/8 : 7/8). Es fallen an: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 12.000,00 € Notarkosten und 4.000,00 € Grundbucheintrag. Die Nebenkosten werden nach demselben Schlüssel aufgeteilt.

Bemerkung Grundstück Gebäude Gesamt
Kaufpreis 100.000,00 700.000,00 800.000,00
+ Grunderwerbsteuer 3,5 % 3.500,00 24.500,00 28.000,00
+ Notarkosten 1.500,00 10.500,00 12.000,00
+ Grundbucheintrag 500,00 3.500,00 4.000,00
= Anschaffungskosten 105.500,00 738.500,00 844.000,00
Verteilungsschlüssel: Das Verhältnis Grundstück : Gebäude von 100.000 : 700.000 = 1 : 7 (1/8 zu 7/8) wird auf alle aktivierungspflichtigen Nebenkosten angewendet. So erhält jede Position ihren Anteil an Grundstück und Gebäude.

3. Gebäude – lineare Abschreibung

Das Gebäude ist abnutzbar und wird linear abgeschrieben. Ohne andere Angabe gilt eine Nutzungsdauer von 33⅓ Jahren = 400 Monaten; im Anschaffungsjahr wird monatsgenau abgeschrieben.

\( \text{Abschreibungsbetrag}=\dfrac{\text{AHK}\cdot\text{Monate}}{\text{Nutzungsdauer in Monaten}} \)

Kauf am 01.09.2016 → September bis Dezember = 4 Monate:

\( \text{AfA}_{2016}=\dfrac{738{.}500\cdot 4}{400}=7{.}385 \) €  →  fortgeführte AHK 31.12.2016 = 738.500 − 7.385 = 731.115 €

4. Bewertung mit der 5-Schritt-Methode

Fortsetzung: Am 11.11.2016 stellt ein Gutachten fest, dass der Boden des Grundstücks dauerhaft verunreinigt ist; der Wert des Grundstücks sinkt dauerhaft auf 80.000,00 €. Für das Gebäude liegt keine außerordentliche Wertminderung vor.

Grundstück (nicht abnutzbar)

  1. Schritt 1: Position in der Bilanz bestimmen
    Nicht abnutzbares Sachanlagevermögen (Grundstück).
  2. Schritt 2: Regelwert berechnen und dem beizulegenden Wert gegenüberstellen
    Regelwert (Anschaffungskosten): 105.500,00 €
    beizulegender Wert (Gutachten, dauerhaft): 80.000,00 €
  3. Schritt 3: Wertveränderung ermitteln
    bzW 80.000,00 € < Regelwert 105.500,00 € → Wertminderung 25.500,00 €.
  4. Schritt 4: Begründung des Wertansatzes
    Die Wertminderung ist dauerhaft. Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip muss außerplanmäßig abgeschrieben und der niedrigere beizulegende Wert angesetzt werden.
  5. Schritt 5: Bilanzansatz ermitteln
    Bilanzansatz Grundstück 31.12.2016 = 80.000,00 €.

Gebäude (abnutzbar)

Das Gebäude wird planmäßig abgeschrieben (siehe oben). Da keine dauerhafte außerordentliche Wertminderung vorliegt, entfällt eine außerplanmäßige Abschreibung. Bilanzansatz Gebäude 31.12.2016 = 731.115,00 € (fortgeführte Anschaffungskosten = Regelwert).

5. Zuschreibung beim Grundstück

Fällt der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung weg, gilt beim nicht abnutzbaren Sachanlagevermögen das Wertaufholungsgebot: Es muss wieder zugeschrieben werden – höchstens jedoch bis zu den Anschaffungskosten (Anschaffungswertprinzip). Beispiel: 2017 weist die Gemeinde das Grundstück als Bauland aus; ein Gutachten schätzt es nun auf 140.000,00 €.

  1. Schritt 1: Position in der Bilanz bestimmen
    Nicht abnutzbares Sachanlagevermögen (Grundstück).
  2. Schritt 2: Regelwert berechnen und dem beizulegenden Wert gegenüberstellen
    Regelwert (Bilanzansatz 31.12.2016): 80.000,00 €
    beizulegender Wert 31.12.2017: 140.000,00 €
    Obergrenze = Anschaffungskosten: 105.500,00 €
  3. Schritt 3: Wertveränderung ermitteln
    bzW 140.000,00 € > bisheriger Ansatz 80.000,00 € → Werterhöhung; der Wert liegt über den Anschaffungskosten.
  4. Schritt 4: Begründung des Wertansatzes
    Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung ist weggefallen → Wertaufholungsgebot. Zugeschrieben wird höchstens bis zu den Anschaffungskosten (Anschaffungswertprinzip).
  5. Schritt 5: Bilanzansatz ermitteln
    Bilanzansatz Grundstück 31.12.2017 = 105.500,00 € (Anschaffungskosten als Obergrenze).

6. Übersicht: Bewertung des Anlagevermögens

Abnutzbares Sachanlagevermögen
planmäßige AfA: ja, linear
dauerhafte Wertminderung: apl. Abschreibung (Pflicht)
vorübergehende Wertminderung: kein apl. – Regelwert
Wegfall der Wertminderung: keine Zuschreibung
Nicht abnutzbares Sachanlagevermögen
planmäßige AfA: nein
dauerhafte Wertminderung: apl. Abschreibung (Pflicht)
vorübergehende Wertminderung: kein apl. – Regelwert
Wegfall der Wertminderung: Zuschreibungspflicht (bis AK)
Finanzanlagevermögen
planmäßige AfA: nein
dauerhafte Wertminderung: apl. Abschreibung (Pflicht)
vorübergehende Wertminderung: Wahlrecht (darf)
Wegfall der Wertminderung: Zuschreibungspflicht (bis AK)

7. Typische Fehler und Prüfungshinweise

✗ Häufiger Fehler
Das Grundstück wird planmäßig abgeschrieben.
✓ So ist es richtig
Grundstücke sind nicht abnutzbar – keine planmäßige Abschreibung; nur außerplanmäßig bei dauerhafter Wertminderung.
✗ Häufiger Fehler
Finanzierungskosten oder Grundsteuer werden aktiviert.
✓ So ist es richtig
Laufende Kosten (Finanzierung, Grundsteuer, Versicherung) sind nicht aktivierungspflichtig.
✗ Häufiger Fehler
Die Nebenkosten werden nur dem Gebäude zugerechnet.
✓ So ist es richtig
Aktivierungspflichtige Nebenkosten werden nach dem Verteilungsschlüssel auf Grundstück und Gebäude aufgeteilt.
✗ Häufiger Fehler
Beim Gebäude wird das ganze Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
✓ So ist es richtig
Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau abgeschrieben (Kaufmonat zählt mit).
✗ Häufiger Fehler
Beim Grundstück wird über die Anschaffungskosten hinaus zugeschrieben.
✓ So ist es richtig
Die Zuschreibung ist auf die ursprünglichen Anschaffungskosten begrenzt (Anschaffungswertprinzip).

8. Auf einen Blick

Sie können nun die aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten von Grundstück und Gebäude bestimmen, die Anschaffungskosten mit einem Verteilungsschlüssel aufteilen, das Gebäude linear und monatsgenau abschreiben, das nicht abnutzbare Grundstück mithilfe der 5-Schritt-Methode außerplanmäßig abschreiben sowie eine Zuschreibung bis höchstens zu den Anschaffungskosten begründen.

Alle Inhalte dieser Seite orientieren sich am offiziellen LehrplanPLUS Bayern (ISB) – auslaufender Lehrplan BwR (FOS/BOS).

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