BwR · FOS/BOS Bayern · Klasse 12 · Bewertung des Anlagevermögens (Maschinen)
Bewertung des Anlagevermögens: Anschaffung oder Herstellung, planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung
Eine Maschine kann der Betrieb kaufen (Anschaffungskosten) oder selbst herstellen (Herstellungskosten, aktivierte Eigenleistung). In beiden Fällen gehört sie zum Anlagevermögen und wird über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Sinkt der Wert dauerhaft, kommt die außerplanmäßige Abschreibung hinzu. Es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.
Unser Fall: die UNTERNEHMER AG setzt eine Fertigungsmaschine ein und bewertet sie zum Bilanzstichtag.
Inhaltsverzeichnis
- Anlagevermögen bewerten (§ 253 HGB)
- Anschaffungskosten netto ermitteln
- Herstellungskosten – aktivierte Eigenleistung (§ 255 Abs. 2)
- Planmäßige lineare Abschreibung (monatsgenau)
- Außerplanmäßige Abschreibung & gemildertes NWP
- Die 5-Schritt-Methode
- Prüfungsfall: Maschine der UNTERNEHMER AG
- Zuschreibung – höchstens bis zu den fortgeführten AK
- Typische Prüfungsfehler
- Auf einen Blick
1. Anlagevermögen bewerten (§ 253 HGB)
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um die Abschreibungen. Bei zeitlich begrenzter Nutzung wird planmäßig abgeschrieben; bei dauerhafter Wertminderung zusätzlich außerplanmäßig.
2. Anschaffungskosten netto ermitteln
Beim Kauf ist zu entscheiden, welche Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten gezählt (aktiviert) werden:
| aktivierungspflichtig | nicht aktivierungspflichtig |
|---|---|
| Überführungskosten, Kfz-Schilder, Zulassungsgebühren | Probelauf, Anlernkosten |
| Fracht, Verpackung, Rollgeld | laufende Aufwendungen, 1. Tankfüllung (Betriebsstoffe) |
| Fundament, Installation, Montage | Versicherungs- und Finanzierungskosten |
3. Herstellungskosten – aktivierte Eigenleistung (§ 255 Abs. 2 HGB)
Wird ein Anlagegut selbst erstellt (aktivierte Eigenleistung), werden die Herstellungskosten aus dem Kalkulationsschema der Kostenrechnung (KLR) abgeleitet. Die kalkulatorischen Kosten werden dabei herausgerechnet – sie dürfen nicht aktiviert werden. So entstehen eine Wertuntergrenze (WUG) und eine Wertobergrenze (WOG).
Beispiel – UNTERNEHMER AG (selbst erstellte Maschine): aus der KLR liegen die Gemeinkosten vor; die kalkulatorischen Anteile stehen in der mittleren Spalte und werden abgezogen.
| Bestandteil | KLR (€) | − kalk. Kosten (€) | = aktivierte Eigenleistung (€) | |
|---|---|---|---|---|
| Fertigungsmaterial (FM) | 100.000 | – | 100.000 | |
| + | Materialgemeinkosten | 80.000 | 20.000 | 60.000 |
| + | Fertigungslöhne (FL) | 60.000 | – | 60.000 |
| + | Fertigungsgemeinkosten | 60.000 | 15.000 | 45.000 |
| + | Sondereinzelkosten der Fertigung | 5.000 | – | 5.000 |
| = | Wertuntergrenze (WUG) | 270.000 | ||
| + | Verwaltungsgemeinkosten | 30.000 | 10.000 | 20.000 |
| = | Wertobergrenze (WOG) | 290.000 |
4. Planmäßige lineare Abschreibung (monatsgenau)
Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden linear über die Nutzungsdauer verteilt; im Anschaffungsjahr monatsgenau:
5. Außerplanmäßige Abschreibung & gemildertes NWP
Abnutzbare Sachanlagen (Maschine, Fuhrpark) werden planmäßig linear abgeschrieben. Sinkt der Wert am Stichtag dauerhaft unter den Buchwert, wird nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zusätzlich außerplanmäßig abgeschrieben (Pflicht) – der niedrigere beizulegende Wert wird angesetzt.
6. Die 5-Schritt-Methode
1. Schritt: Position in der Bilanz bestimmen
2. Schritt: Regelwert (fortgeführter Buchwert) berechnen und dem beizulegenden Wert gegenüberstellen
3. Schritt: bzW und RW gegenüberstellen – Wertveränderung ermitteln
4. Schritt: Begründung des Wertansatzes (dauerhaft/vorübergehend?)
5. Schritt: Bilanzansatz ermitteln
7. Prüfungsfall: beweglich abnutzbares Anlagegut
Die UNTERNEHMER AG erwirbt am 23.08.2024 einen Firmenwagen zu Anschaffungskosten von 36.000,00 €, Nutzungsdauer 6 Jahre, lineare Abschreibung. 2025 wird der Wagen bei einem Unfall beschädigt; nach Reparatur und Gutachten hat er am 31.12.2025 einen Wert von 18.000,00 €. Bestimmen und begründen Sie den Bilanzansatz zum 31.12.2025 mit der 5-Schritt-Methode. (Das Gleiche gilt für eine Maschine.)
1. Schritt: Position in der Bilanz bestimmen
Es handelt sich um bewegliches abnutzbares Anlagevermögen.
2. Schritt: Regelwert berechnen und dem beizulegenden Wert gegenüberstellen
| Bemerkungen | Beträge in € | Nebenrechnung |
|---|---|---|
| AHK 23.08.2024 | 36.000,00 € | |
| − planmäßige AfA 2024 | −2.500,00 € | \( \dfrac{36.000 \cdot 5}{6 \cdot 12} \) |
| = fortgeführte AHK 31.12.2024 | 33.500,00 € | |
| − planmäßige AfA 2025 | −6.000,00 € | \( \dfrac{36.000 \cdot 12}{6 \cdot 12} \) |
| = fortgeführte AHK 31.12.2025 | 27.500,00 € | ≙ Regelwert |
| − außerplanmäßige Abschreibung | −9.500,00 € | |
| = Vergleichswert | 18.000,00 € | ≙ beizulegender Wert |
3. Schritt: bzW und RW gegenüberstellen – Wertveränderung ermitteln
bzW 18.000,00 € < Regelwert 27.500,00 €. Es handelt sich um eine Wertminderung von 9.500,00 €.
4. Schritt: Begründung des Wertansatzes
Es wird über einen Wertherabsetzungsfall entschieden. Es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Der niedrigere beizulegende Wert muss in der Bilanz angesetzt werden (die Wertminderung ist dauerhaft).
5. Schritt: Bilanzansatz ermitteln
Bilanzansatz31.12.2025 = 18.000,00 € (bzW).
8. Zuschreibung – höchstens bis zu den fortgeführten AK
Fällt der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung später weg, besteht ein Wertaufholungsgebot (Zuschreibungspflicht). Die Zuschreibung ist aber durch das Anschaffungswertprinzip begrenzt: höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten (dem Buchwert, der ohne die außerplanmäßige AfA bestünde).
9. Typische Prüfungsfehler
✗ Falsch
Bei vorübergehender Wertminderung einer Maschine außerplanmäßig abschreiben.
✓ Richtig
Bei Sachanlagen gilt das gemilderte NWP – bei vorübergehender Minderung bleibt es beim Regelwert.
✗ Falsch
AfA im Anschaffungsjahr voll statt monatsgenau ansetzen.
✓ Richtig
Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau abgeschrieben (× Monate ÷ 12).
✗ Falsch
Zuschreibung über die fortgeführten Anschaffungskosten hinaus.
✓ Richtig
Das Anschaffungswertprinzip ist die Obergrenze – höchstens bis zu den fortgeführten AK.
✗ Falsch
Probelauf/1. Tankfüllung aktivieren.
✓ Richtig
Diese Kosten sind nicht aktivierungspflichtig und gehören nicht in die Anschaffungskosten.
10. Auf einen Blick
- Zwei Wege: kaufen → Anschaffungskosten (netto, 3-Spalten-Schema); selbst herstellen → Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2, Pflicht-/Wahlbestandteile).
- Planmäßige AfA: linear, im Anschaffungsjahr monatsgenau.
- Gemildertes NWP: dauerhaft → außerplanmäßig (Pflicht); vorübergehend → Regelwert (Sachanlagen).
- Zuschreibung: Wertaufholungsgebot, höchstens bis zu den fortgeführten AK.
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