BwR · FOS/BOS Bayern · Klasse 12 · Bewertung von Grundstücken und Gebäuden

Bewertung von Grundstücken und Gebäuden: Verteilungsschlüssel und Abschreibung

Grundstück und Gebäude werden oft gemeinsam gekauft, sind aber zwei getrennte Vermögensgegenstände: der Grund und Boden ist nicht abnutzbar (keine planmäßige AfA), das Gebäude ist abnutzbar und wird linear abgeschrieben. Die gemeinsamen Nebenkosten werden über einen Verteilungsschlüssel aufgeteilt.

Ein Kauf – zwei VermögensgegenständeGrund und Bodennicht abnutzbar – keine planmäßige AfAGebäudeabnutzbar – lineare AfA20 %80 %Grundsatz der Einzelbewertung: getrennt bilanzieren

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundstück und Gebäude: zwei Vermögensgegenstände
  2. Anschaffungsnebenkosten beim Grundstückskauf
  3. Der Verteilungsschlüssel
  4. Grundstück vs. Gebäude: Abschreibung
  5. Die 5-Schritt-Methode
  6. Prüfungsfall 1: das Grundstück
  7. Prüfungsfall 2: das Gebäude (lineare Abschreibung)
  8. Typische Prüfungsfehler
  9. Auf einen Blick

1. Grundstück und Gebäude: zwei Vermögensgegenstände

Grundsatz der Einzelbewertung: Grundstück und Gebäude werden gemeinsam gekauft, aber als zwei getrennte Vermögensgegenstände bilanziert. Deshalb müssen der gemeinsame Kaufpreis und die gemeinsamen Nebenkosten aufgeteilt werden.

2. Anschaffungsnebenkosten beim Grundstückskauf

Kosten, die nötig sind, um das Grundstück erwerbsbereit zu übernehmen, werden aktiviert:

ANK – aktivierungspflichtig ANK – nicht aktivierungspflichtig
Grunderwerbsteuer (3,5 %), Makler, Notar, Grundbuch Grundsteuer
Gutachten, Vermessungskosten, Erschließungskosten Gebäude-/sonstige Versicherung
Abbrucharbeiten, Abfindung für einen Vormieter Finanzierungskosten, laufende Aufwendungen

3. Der Verteilungsschlüssel

Sachverhalt: Die UNTERNEHMER AG kauft am 03.03.2022 ein bebautes Grundstück (Grund und Gebäude) zum Kaufpreis von 4.800.000,00 € (netto). Laut Gutachten entfallen 960.000,00 € auf Grund und Boden und 3.840.000,00 € auf das Gebäude. Zusätzlich: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Notar 24.000,00 €, Grundbuch 8.000,00 €.

Der Verteilungsschlüssel ergibt sich aus dem Kaufpreis: Grund und Boden 960.000 ÷ 4.800.000 = 20 %, Gebäude 3.840.000 ÷ 4.800.000 = 80 %. Damit werden alle gemeinsamen Nebenkosten aufgeteilt:

Bemerkung Grundstück (20 %) Gebäude (80 %) Gesamt
Kaufpreis 960.000,00 € 3.840.000,00 € 4.800.000,00 €
+ Grunderwerbsteuer 3,5 % 33.600,00 € 134.400,00 € 168.000,00 €
+ Notar 4.800,00 € 19.200,00 € 24.000,00 €
+ Grundbuch 1.600,00 € 6.400,00 € 8.000,00 €
= Anschaffungskosten 1.000.000,00 € 4.000.000,00 € 5.000.000,00 €
Vorgehen: Nebenkosten (netto) eintragen → Verteilungsschlüssel über eine Angabe (hier Kaufpreis) ermitteln → damit alle gemeinsamen Kosten auf Grundstück und Gebäude verteilen → Anschaffungskosten je Vermögensgut getrennt summieren.

4. Grundstück vs. Gebäude: Abschreibung

Grund und Boden Gebäude
Art nicht abnutzbar abnutzbar
planmäßige AfA nein ja, linear \(z. B. 3 % = 33⅓ Jahre oder 4 % = 25 Jahre\)
dauerhafte Wertminderung außerplanmäßige Abschreibung (Pflicht) außerplanmäßige Abschreibung (Pflicht)
vorübergehende Wertminderung es bleibt beim bisherigen Wert es bleibt beim bisherigen Wert
Zuschreibung (Wegfall des Grundes) bis zu den Anschaffungskosten –
In diesem Prüfungsfall zeigen wir die außerplanmäßige Abschreibung und die Zuschreibung am Grundstück (dem Sonderfall ohne planmäßige AfA) und die lineare Abschreibung am Gebäude.

5. Die 5-Schritt-Methode

Die 5-Schritt-Methode:
1. Schritt: Position in der Bilanz bestimmen
2. Schritt: Regelwert (AHK bzw. fortgeführter Buchwert) berechnen und dem beizulegenden Wert gegenüberstellen
3. Schritt: bzW und RW gegenüberstellen – Wertveränderung ermitteln
4. Schritt: Begründung des Wertansatzes
5. Schritt: Bilanzansatz ermitteln

6. Prüfungsfall 1: das Grundstück

Für das am 03.03.2022 gekaufte Grundstück (AK Grund und Boden 1.000.000,00 €) zeigen Bodenproben eine Altöl-Verseuchung; der Wert sinkt dauerhaft auf 600.000,00 €. Ein Jahr später ist der Boden saniert, Wert laut Gutachten 1.200.000,00 €. Bilanzansatz zum 31.12.2022 und 31.12.2023?

1. Schritt: Position in der Bilanz bestimmen

Nicht abnutzbares Anlagevermögen (Grund und Boden) – keine planmäßige AfA.

2. Schritt: Regelwert und beizulegenden Wert gegenüberstellen

Regelwert = Anschaffungskosten 1.000.000,00 €; beizulegender Wert 600.000,00 €.

3. Schritt: Wertveränderung ermitteln

bzW 600.000,00 € < RW 1.000.000,00 €. Wertminderung von 400.000,00 €.

4. Schritt: Begründung des Wertansatzes

Wertherabsetzungsfall, dauerhaft. Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip wird auch beim nicht abnutzbaren Grundstück bei dauerhafter Minderung außerplanmäßig abgeschrieben.

5. Schritt: Bilanzansatz ermitteln

Bilanzansatz31.12.2022 = 600.000,00 € (außerplanmäßige Abschreibung 400.000,00 €).
31.12.2023 – Wertaufholung: bzW 1.200.000,00 €, aber Obergrenze sind die Anschaffungskosten → Bilanzansatz31.12.2023 = 1.000.000,00 €.

💡 Merke: Wäre die Wertminderung nur vorübergehend, bliebe es beim Grundstück bei den Anschaffungskosten – keine außerplanmäßige Abschreibung.
AK 1.000.000 (Obergrenze)dauerhaft 600.000 (außerpl.)Zuschreibung bis AKKauf 202231.12.202231.12.2023Wert Grundstück (€)

7. Prüfungsfall 2: das Gebäude (lineare Abschreibung)

Das Gebäude (AK 4.000.000,00 €, Kauf 03.03.2022) wird linear mit 3 % \(= 33⅓ Jahre\) abgeschrieben. Erstellen Sie die Abschreibungstabelle und geben Sie den Buchwert (Bilanzansatz) der ersten Jahre an. Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau abgeschrieben.

Jährliche AfA = 3 % von 4.000.000,00 € = 120.000,00 €. Anschaffung im März 2022 → im ersten Jahr 10 Monate (März–Dezember).

Abschreibungstabelle Gebäude Betrag Nebenrechnung
Anschaffungskosten 4.000.000,00 €
− planmäßige AfA 2022 (10 Monate) −100.000,00 € \( 120.000 \cdot \dfrac{10}{12} \)
= Buchwert 31.12.2022 3.900.000,00 € ≙ Bilanzansatz
− planmäßige AfA 2023 −120.000,00 €
= Buchwert 31.12.2023 3.780.000,00 € ≙ Bilanzansatz
− planmäßige AfA 2024 −120.000,00 €
= Buchwert 31.12.2024 3.660.000,00 € ≙ Bilanzansatz
4.000.000AK3.900.00031.12.223.780.00031.12.233.660.00031.12.24Gebäude – lineare Abschreibung (3 % p. a.)Buchwert (€)
Das Gebäude wird gleichmäßig linear abgeschrieben; der Buchwert sinkt jedes Jahr um den gleichen Betrag (im Anschaffungsjahr monatsgenau). Der jeweilige Buchwert ist der Bilanzansatz zum Stichtag.

8. Typische Prüfungsfehler

✗ Falsch

Grundstück und Gebäude zusammen als ein Vermögensgegenstand bilanzieren.

✓ Richtig

Getrennt bilanzieren (Einzelbewertung); gemeinsame Kosten über den Verteilungsschlüssel aufteilen.

✗ Falsch

Den Grund und Boden planmäßig abschreiben.

✓ Richtig

Grund und Boden ist nicht abnutzbar – nur bei dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig.

✗ Falsch

Die Gebäude-AfA im Anschaffungsjahr voll statt monatsgenau ansetzen.

✓ Richtig

Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau abgeschrieben (× Monate ÷ 12).

✗ Falsch

Beim Grundstück die Zuschreibung über die Anschaffungskosten hinaus (bis 1.200.000 €).

✓ Richtig

Obergrenze sind die Anschaffungskosten (1.000.000 €) – nie darüber.

9. Auf einen Blick

  • Zwei Vermögensgegenstände (Einzelbewertung); gemeinsame Kosten über den Verteilungsschlüssel (hier 20 % / 80 %).
  • Grundstück: keine planmäßige AfA; dauerhafte Minderung → außerplanmäßig; Zuschreibung bis AK.
  • Gebäude: lineare Abschreibung \(z. B. 3 % = 33⅓ J, 4 % = 25 J\), im Anschaffungsjahr monatsgenau.
  • Vorübergehende Minderung → es bleibt beim bisherigen Wert.

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