FOS Bayern · Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen (BwR) · 12. Jahrgangsstufe · ALT – auslaufender Lehrplan · Jahresabschluss: Ergebnisverwendung · ca. 12 Unterrichtsstunden

Ergebnisverwendung

Modellunternehmen: Die UNTERNEHMER AG hat ihren Jahresüberschuss ermittelt. Nun entscheidet sie – unter Beachtung von HGB und AktG –, wie viel in Rücklagen eingestellt, als Dividende ausgeschüttet oder vorgetragen wird.

Hinweis zum Lehrplan: Diese Seite folgt dem auslaufenden Lehrplan (BwR) und bleibt für die nach altem Lehrplan geprüften Jahrgänge 12 und 13 relevant.

Inhaltsverzeichnis

  1. Eigenkapital vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung
  2. Die Eigenkapitalpositionen
  3. Gesetzliche Rücklage berechnen (§ 150 AktG)
  4. Andere Gewinnrücklagen berechnen (§ 58 AktG)
  5. Vollständige Ergebnisverwendungsrechnung
  6. Dividende
  7. Typische Fehler und Prüfungshinweise
  8. Auf einen Blick

1. Eigenkapital vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung

Das Eigenkapital einer AG wird zum 31.12. in drei Stufen dargestellt – je nachdem, wie weit der Jahresüberschuss bereits verwendet wurde.

EK vor Ergebnisverwendung
Gezeichnetes Kapital · Kapitalrücklage · Gewinnrücklagen (gesetzliche, andere) · Jahresüberschuss · Gewinn-/Verlustvortrag (Vorjahr)
EK nach teilweiser Ergebnisverwendung
Gezeichnetes Kapital · Kapitalrücklage · Gewinnrücklagen (nach Einstellung erhöht) · Bilanzgewinn
EK nach vollständiger Ergebnisverwendung
Gezeichnetes Kapital · Kapitalrücklage · Gewinnrücklagen · Gewinn-/Verlustvortrag (nächstes Jahr)

2. Die Eigenkapitalpositionen

Gezeichnetes Kapital (Grundkapital): Anzahl der Aktien × Nennwert. Der Nennwert beträgt mindestens 1 €, das Grundkapital mindestens 50.000 €; eine Ausgabe unter Nennwert ist verboten.
Kapitalrücklage: Aufgeld (Agio) bei der Ausgabe von Aktien über Nennwert.
Gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG): Pflichtrücklage zum Ausgleich von Verlusten.
Andere Gewinnrücklagen (§ 58 AktG): freiwillige Rücklagen laut Satzung/Beschluss, z. B. für künftige Investitionen.
\( \text{Agio}=\text{Kurswert}-\text{Nennwert}\qquad \Delta\text{Kapitalrücklage}=\text{Anzahl neuer Aktien}\cdot(\text{Kurswert}-\text{Nennwert}) \)
\( \text{Bezugsverhältnis}=\dfrac{\text{Anzahl alte Aktien}}{\text{Anzahl neue Aktien}}=\dfrac{\text{gezeichnetes Kapital (alt)}}{\Delta\,\text{gezeichnetes Kapital}} \)

3. Gesetzliche Rücklage berechnen (§ 150 AktG)

In die gesetzliche Rücklage sind 5 % (der zwanzigste Teil) des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen – so lange, bis gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen. Eingestellt wird immer der kleinere der beiden Werte.

Beispiel – UNTERNEHMER AG (alle Werte in Tsd. €): Gezeichnetes Kapital 40.000 · Kapitalrücklage 2.000 · gesetzliche Rücklage 1.500 · andere Gewinnrücklagen 500 · Verlustvortrag 200 · Jahresüberschuss 3.000. Laut Satzung wird der maximal mögliche Teil in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt; die Dividende beträgt 2,5 %.

Schritt Rechnung Tsd. €
SOLL 10 % des Grundkapitals = 0,10 · 40.000 4.000
IST Kapitalrücklage + gesetzliche Rücklage = 2.000 + 1.500 3.500
NOCH SOLL − IST = 4.000 − 3.500 500
MÖGLICH 5 % · (Jahresüberschuss − Verlustvortrag) = 0,05 · (3.000 − 200) 140
Einstellung in die gesetzliche Rücklage (kleinerer Wert) 140

4. Andere Gewinnrücklagen berechnen (§ 58 AktG)

In die anderen Gewinnrücklagen dürfen höchstens 50 % des Jahresüberschusses eingestellt werden – nach Abzug von Verlustvortrag und Einstellung in die gesetzliche Rücklage.

Rechnung Tsd. €
Jahresüberschuss 3.000
− Verlustvortrag 200
− Einstellung in die gesetzliche Rücklage 140
= bereinigter Jahresüberschuss 2.660
Einstellung in andere Gewinnrücklagen (50 %) 1.330

5. Vollständige Ergebnisverwendungsrechnung

Position Tsd. €
Jahresüberschuss 3.000
+ Gewinnvortrag (Vorjahr) 0
− Verlustvortrag (Vorjahr) 200
− Einstellung in die gesetzliche Rücklage 140
+ Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 0
− Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.330
= Bilanzgewinn 1.330
− Dividende (2,5 % von 40.000) 1.000
= Gewinnvortrag (nächstes Jahr) 330

6. Dividende

Dividende in Prozent: Grundwert ist immer das gezeichnete Kapital (2,5 % von 40.000 = 1.000).
Stückdividende: Dividende je Aktie; junge Aktien erhalten sie nur zeitanteilig (Anteil Monate/12). Ist die Stückdividende gesucht, wird der Bilanzgewinn als maximal ausschüttbarer Betrag durch die Aktienzahl geteilt und auf volle Cent abgerundet.
\( \text{Dividende}_{\text{alt}}=\dfrac{\text{gezeichnetes Kapital (alt)}}{\text{Nennwert}}\cdot\text{Stückdividende}\qquad \text{Dividende}_{\text{jung}}=\dfrac{\Delta\,\text{gezeichnetes Kapital}}{\text{Nennwert}}\cdot\text{Stückdividende}\cdot\dfrac{\text{Monate}}{12} \)

7. Typische Fehler und Prüfungshinweise

✗ Häufiger Fehler
Die 5 % für die gesetzliche Rücklage werden vom vollen Jahresüberschuss berechnet.
✓ So ist es richtig
Bemessungsgrundlage ist der um den Verlustvortrag geminderte Jahresüberschuss.
✗ Häufiger Fehler
Es wird immer der volle NOCH-Betrag eingestellt.
✓ So ist es richtig
Eingestellt wird der kleinere Wert aus NOCH (Fehlbetrag bis 10 %) und MÖGLICH (5 %-Regel).
✗ Häufiger Fehler
Die 50 % für andere Rücklagen werden vor der gesetzlichen Rücklage berechnet.
✓ So ist es richtig
Erst Verlustvortrag und gesetzliche Rücklage abziehen, dann 50 % des Restes.
✗ Häufiger Fehler
Die Dividende in Prozent wird vom Bilanzgewinn berechnet.
✓ So ist es richtig
Grundwert der Prozent-Dividende ist stets das gezeichnete Kapital.

8. Auf einen Blick

Sie können nun die drei Darstellungsstufen des Eigenkapitals unterscheiden, die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG) mit dem SOLL/IST/NOCH/MÖGLICH-Schema und in die anderen Gewinnrücklagen (§ 58 AktG) berechnen, eine vollständige Ergebnisverwendungsrechnung aufstellen und die Dividende in Prozent oder als Stückdividende ermitteln.

Alle Inhalte dieser Seite orientieren sich am offiziellen LehrplanPLUS Bayern (ISB) – auslaufender Lehrplan BwR (FOS/BOS).

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