FOS Bayern · Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen (BwR) · 12. Jahrgangsstufe · ALT – auslaufender Lehrplan · Jahresabschluss: Ergebnisverwendung · ca. 12 Unterrichtsstunden
Ergebnisverwendung
Modellunternehmen: Die UNTERNEHMER AG hat ihren Jahresüberschuss ermittelt. Nun entscheidet sie – unter Beachtung von HGB und AktG –, wie viel in Rücklagen eingestellt, als Dividende ausgeschüttet oder vorgetragen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Eigenkapital vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung
- Die Eigenkapitalpositionen
- Gesetzliche Rücklage berechnen (§ 150 AktG)
- Andere Gewinnrücklagen berechnen (§ 58 AktG)
- Vollständige Ergebnisverwendungsrechnung
- Dividende
- Typische Fehler und Prüfungshinweise
- Auf einen Blick
1. Eigenkapital vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung
Das Eigenkapital einer AG wird zum 31.12. in drei Stufen dargestellt – je nachdem, wie weit der Jahresüberschuss bereits verwendet wurde.
Gezeichnetes Kapital · Kapitalrücklage · Gewinnrücklagen (gesetzliche, andere) · Jahresüberschuss · Gewinn-/Verlustvortrag (Vorjahr)
Gezeichnetes Kapital · Kapitalrücklage · Gewinnrücklagen (nach Einstellung erhöht) · Bilanzgewinn
Gezeichnetes Kapital · Kapitalrücklage · Gewinnrücklagen · Gewinn-/Verlustvortrag (nächstes Jahr)
2. Die Eigenkapitalpositionen
Kapitalrücklage: Aufgeld (Agio) bei der Ausgabe von Aktien über Nennwert.
Gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG): Pflichtrücklage zum Ausgleich von Verlusten.
Andere Gewinnrücklagen (§ 58 AktG): freiwillige Rücklagen laut Satzung/Beschluss, z. B. für künftige Investitionen.
3. Gesetzliche Rücklage berechnen (§ 150 AktG)
In die gesetzliche Rücklage sind 5 % (der zwanzigste Teil) des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen – so lange, bis gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen. Eingestellt wird immer der kleinere der beiden Werte.
Beispiel – UNTERNEHMER AG (alle Werte in Tsd. €): Gezeichnetes Kapital 40.000 · Kapitalrücklage 2.000 · gesetzliche Rücklage 1.500 · andere Gewinnrücklagen 500 · Verlustvortrag 200 · Jahresüberschuss 3.000. Laut Satzung wird der maximal mögliche Teil in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt; die Dividende beträgt 2,5 %.
| Schritt | Rechnung | Tsd. € |
|---|---|---|
| SOLL | 10 % des Grundkapitals = 0,10 · 40.000 | 4.000 |
| IST | Kapitalrücklage + gesetzliche Rücklage = 2.000 + 1.500 | 3.500 |
| NOCH | SOLL − IST = 4.000 − 3.500 | 500 |
| MÖGLICH | 5 % · (Jahresüberschuss − Verlustvortrag) = 0,05 · (3.000 − 200) | 140 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage (kleinerer Wert) | 140 |
4. Andere Gewinnrücklagen berechnen (§ 58 AktG)
In die anderen Gewinnrücklagen dürfen höchstens 50 % des Jahresüberschusses eingestellt werden – nach Abzug von Verlustvortrag und Einstellung in die gesetzliche Rücklage.
| Rechnung | Tsd. € |
|---|---|
| Jahresüberschuss | 3.000 |
| − Verlustvortrag | 200 |
| − Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 140 |
| = bereinigter Jahresüberschuss | 2.660 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen (50 %) | 1.330 |
5. Vollständige Ergebnisverwendungsrechnung
| Position | Tsd. € | |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 3.000 | |
| + | Gewinnvortrag (Vorjahr) | 0 |
| − | Verlustvortrag (Vorjahr) | 200 |
| − | Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 140 |
| + | Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 0 |
| − | Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 1.330 |
| = | Bilanzgewinn | 1.330 |
| − | Dividende (2,5 % von 40.000) | 1.000 |
| = | Gewinnvortrag (nächstes Jahr) | 330 |
6. Dividende
Stückdividende: Dividende je Aktie; junge Aktien erhalten sie nur zeitanteilig (Anteil Monate/12). Ist die Stückdividende gesucht, wird der Bilanzgewinn als maximal ausschüttbarer Betrag durch die Aktienzahl geteilt und auf volle Cent abgerundet.
7. Typische Fehler und Prüfungshinweise
Die 5 % für die gesetzliche Rücklage werden vom vollen Jahresüberschuss berechnet.
Bemessungsgrundlage ist der um den Verlustvortrag geminderte Jahresüberschuss.
Es wird immer der volle NOCH-Betrag eingestellt.
Eingestellt wird der kleinere Wert aus NOCH (Fehlbetrag bis 10 %) und MÖGLICH (5 %-Regel).
Die 50 % für andere Rücklagen werden vor der gesetzlichen Rücklage berechnet.
Erst Verlustvortrag und gesetzliche Rücklage abziehen, dann 50 % des Restes.
Die Dividende in Prozent wird vom Bilanzgewinn berechnet.
Grundwert der Prozent-Dividende ist stets das gezeichnete Kapital.
8. Auf einen Blick
Sie können nun die drei Darstellungsstufen des Eigenkapitals unterscheiden, die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG) mit dem SOLL/IST/NOCH/MÖGLICH-Schema und in die anderen Gewinnrücklagen (§ 58 AktG) berechnen, eine vollständige Ergebnisverwendungsrechnung aufstellen und die Dividende in Prozent oder als Stückdividende ermitteln.
Alle Inhalte dieser Seite orientieren sich am offiziellen LehrplanPLUS Bayern (ISB) – auslaufender Lehrplan BwR (FOS/BOS).
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