Jahresabschlussarbeiten durchführen und das Gesamtergebnis eines Unternehmens ermitteln
Inhaltsverzeichnis
- Jahresabschlussarbeiten als Wirkungskette
- Bewertungsmaßstäbe
- Bewertungsgrundsätze
- Technische Anlagen und Maschinen
- Finanzanlagevermögen
- Vorräte
- Auszahlungen und Ausgaben
- Pensionsrückstellungen
- Bewertung und Ergebniswirkung
- Ergebnisverwendung der AG
- Eigenkapitalausweis
- Bestandteile der Rechnungslegung
- ESG, ESRS und doppelte Wesentlichkeit
- Großfall UNTERNEHMER AG
- Typische Prüfungsfehler
- Prüfungs- und Transfertraining
- Lernbereich auf einen Blick
1. Jahresabschlussarbeiten als Wirkungskette
Am Abschlussstichtag werden Bilanzpositionen nicht einfach aus der laufenden Buchführung übernommen. Zuerst ist zu klären, welcher handelsrechtliche Wertmaßstab gilt. Danach wird der zulässige Bilanzansatz bestimmt. Eine notwendige Wertkorrektur kann Aufwand oder Ertrag auslösen und damit das Jahresergebnis sowie das Eigenkapital beeinflussen.
2. Bewertungsmaßstäbe
2.1 Anschaffungskosten
Bei technischen Anlagen und Maschinen bilden die Anschaffungskosten den Ausgangswert. Im Lernbereich werden keine nachträglichen Anschaffungskosten behandelt.
2.2 Beizulegender Wert und Marktpreis
Der Marktpreis ist ein beobachtbarer Preis am Markt. Der beizulegende Wert ist der für die handelsrechtliche Bewertung maßgebliche Vergleichswert. Welcher Wert anzusetzen ist, hängt vom Bilanzposten und vom anzuwendenden Bewertungsprinzip ab.
3. Bewertungsgrundsätze
Wesentlich sind insbesondere Vorsichtsprinzip, Imparitätsprinzip, Einzelbewertung und Going-concern-Prinzip. Das Vorsichtsprinzip verhindert, dass Vermögenswerte und Erfolg zu optimistisch dargestellt werden. Das Imparitätsprinzip berücksichtigt erkennbare Verluste früher als noch nicht realisierte Gewinne. Die Einzelbewertung verlangt grundsätzlich die gesonderte Betrachtung der Vermögensgegenstände und Schulden. Going concern unterstellt die Fortführung des Unternehmens, solange dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.
4. Technische Anlagen und Maschinen
Abnutzbare technische Anlagen und Maschinen werden planmäßig abgeschrieben. Liegt zusätzlich eine relevante Wertminderung vor, ist eine außerplanmäßige Abschreibung zu prüfen. Für diesen Lernbereich gilt ausdrücklich: keine Wertaufholung beim abnutzbaren Anlagevermögen.
5. Finanzanlagevermögen
Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird vom vorgegebenen Anschaffungswert ausgegangen. Nach einer früheren Wertherabsetzung ist bei Wegfall des Grundes eine Wertaufholung zu prüfen. Die Obergrenze bildet der Wert, der ohne die frühere Wertminderung anzusetzen wäre.
6. Vorräte: Durchschnittswertverfahren und Niederstwertgedanke
Bei gleichartigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Fremdbauteilen kann aus unterschiedlichen Beschaffungspreisen ein gewogener Durchschnittswert ermittelt werden. Anschließend ist der zulässige Bilanzansatz unter Beachtung des maßgeblichen Bewertungsprinzips festzulegen.
7. Auszahlungen und Ausgaben
Eine Auszahlung vermindert den Zahlungsmittelbestand. Eine Ausgabe vermindert das Geldvermögen. Beide Größen können zeitlich zusammenfallen, müssen es aber nicht. Die Abgrenzung verhindert, dass Zahlungswirkung und wirtschaftliche Verpflichtung verwechselt werden.
8. Rückstellungen für Pensionen
Pensionsrückstellungen bilden Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten ab, deren wirtschaftliche Ursache bereits gesetzt ist, deren Zahlung aber in der Zukunft liegt. Entscheidend ist das Verständnis, dass eine heutige Verpflichtung den Jahresabschluss beeinflusst, obwohl die spätere Auszahlung noch nicht erfolgt ist.
9. Bewertung verändert Bilanz und Ergebnis
| Vorgang | Bilanzwirkung | Ergebniswirkung |
|---|---|---|
| zusätzliche Abschreibung | Vermögenswert sinkt | Aufwand steigt, Ergebnis sinkt |
| zulässige Wertaufholung | Vermögenswert steigt | Ertrag bzw. Ergebniswirkung steigt |
| höhere Rückstellung | Schuldposition steigt | Aufwand steigt, Ergebnis sinkt |
10. Ergebnisverwendung bei der Aktiengesellschaft
Nach der Ermittlung des Jahresüberschusses ist zu entscheiden, welcher Teil ausgeschüttet und welcher Teil im Unternehmen einbehalten wird. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des HGB und AktG sowie Interessen verschiedener Anspruchsgruppen zu berücksichtigen. Eine höhere Dividende stärkt kurzfristig die Ausschüttung an Anteilseigner; Thesaurierung stärkt grundsätzlich die Innenfinanzierung und das Eigenkapital.
11. Eigenkapitalausweis
Der Eigenkapitalausweis ist vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung zu unterscheiden. Jahresüberschuss und Bilanzgewinn sind deshalb nicht gleichzusetzen. Die Ergebnisverwendungsrechnung bildet die Brücke zwischen Ergebnisentstehung und endgültiger Verwendung.
12. Bestandteile der Rechnungslegung
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht erfüllen unterschiedliche Informationsfunktionen. Lernende beurteilen, welche Informationen interne und externe Adressaten daraus gewinnen und wo Grenzen einzelner Abschlussbestandteile liegen.
13. ESG, ESRS und doppelte Wesentlichkeit
ESG strukturiert Nachhaltigkeitsaspekte in Environmental, Social und Governance. Die ESRS konkretisieren Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei der doppelten Wesentlichkeit werden zwei Blickrichtungen verbunden: Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen.
14. Großfall UNTERNEHMER AG
Zum Jahresende prüft die UNTERNEHMER AG eine Maschine, Wertpapiere des Anlagevermögens, Rohstoffbestände und Pensionsverpflichtungen. Anschließend wird über die Ergebnisverwendung entschieden und beurteilt, welche Informationen im Abschluss und im Lagebericht für Stakeholder besonders relevant sind.
- Anschaffungskosten und planmäßigen Buchwert der Maschine bestimmen.
- Notwendige außerplanmäßige Abschreibung prüfen und Ergebniswirkung erläutern.
- Bei den Finanzanlagen eine mögliche Wertaufholung prüfen.
- Vorräte über den gewogenen Durchschnitt bewerten und den maßgeblichen Vergleichswert beachten.
- Auswirkungen einer veränderten Pensionsrückstellung erklären.
- Vorschläge zur Ergebnisverwendung aus mehreren Stakeholderperspektiven beurteilen.
- Ein Nachhaltigkeitsthema nach doppelter Wesentlichkeit analysieren.
15. Typische Prüfungsfehler
| Fehler | Richtig |
|---|---|
| Marktpreis und Bilanzansatz gleichsetzen | Zuerst Bilanzposten und Bewertungsregel bestimmen. |
| Wertaufholung bei Maschinen rechnen | Im BWL-12-Lernbereich keine Wertaufholung beim abnutzbaren Anlagevermögen. |
| Jahresüberschuss = Bilanzgewinn | Ergebnisentstehung und Ergebnisverwendung trennen. |
| Auszahlung = Ausgabe | Zahlungsmittelbestand und Geldvermögen getrennt betrachten. |
| ESG nur als Umweltbegriff verwenden | Environmental, Social und Governance unterscheiden. |
| Doppelte Wesentlichkeit nur finanziell betrachten | Impact- und finanzielle Perspektive getrennt prüfen. |
16. Prüfungs- und Transfertraining
- Begründen Sie den Ansatz einer Maschine nach planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung.
- Analysieren Sie, warum eine Wertaufholung bei Finanzanlagen anders behandelt wird als bei der hier betrachteten Maschine.
- Berechnen Sie einen gewogenen Durchschnittswert aus drei Beschaffungsvorgängen und beurteilen Sie anschließend einen niedrigeren Stichtagswert.
- Erläutern Sie an einem Beispiel den Unterschied zwischen Auszahlung und Ausgabe.
- Beurteilen Sie zwei Ergebnisverwendungsvorschläge aus Sicht von Aktionären, Unternehmen und Gläubigern.
- Ordnen Sie Informationen Bilanz, GuV, Anhang oder Lagebericht zu und begründen Sie die Informationsfunktion.
- Analysieren Sie ein Nachhaltigkeitsthema der UNTERNEHMER AG nach beiden Wesentlichkeitsperspektiven.
17. Lernbereich auf einen Blick
- Bewertungsmaßstäbe und HGB-Grundsätze sicher anwenden.
- Technische Anlagen/Maschinen: linear und ggf. außerplanmäßig abschreiben; keine Wertaufholung.
- Finanzanlagen: Wertminderung und mögliche Wertaufholung unterscheiden.
- Vorräte: gewogenen Durchschnitt und maßgeblichen Stichtagswert verbinden.
- Auszahlungen und Ausgaben begrifflich trennen.
- Pensionsrückstellungen als ungewisse Verpflichtungen einordnen.
- Ergebnisverwendung und Eigenkapitalausweis sachgerecht darstellen und beurteilen.
- Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach Informationsgehalt unterscheiden.
- ESG/ESRS und doppelte Wesentlichkeit auf Unternehmensfälle anwenden.
