BwR · Fachoberschule Bayern · Jahrgangsstufe 12 · Lernbereich 3 · bisheriger Lehrplan / Übergangskohorte

ca. 50 UnterrichtsstundenHGBBewertungJahresüberschussErgebnisverwendung

Alle Inhalte dieser Seite orientieren sich am offiziellen LehrplanPLUS Bayern – BwR 12.

Jahresabschlussarbeiten durchführen

Am Ende eines Geschäftsjahres reicht es nicht, einfach die vorhandenen Kontensalden in eine Bilanz zu übertragen. Vermögensgegenstände und Schulden müssen nach den geltenden Regeln bewertet, notwendige Abschlussbuchungen vorgenommen, Erfolg und Jahresüberschuss ermittelt und anschließend die Ergebnisverwendung einer Aktiengesellschaft vorbereitet werden.

Übergangshinweis: Diese Seite bildet den bisherigen BwR-12-Lernbereich ab, der für die aktuelle Übergangs- und Prüfungskohorte relevant bleibt. Er darf nicht mit dem ab Schuljahr 2027/28 gültigen neuen IBV-12-Lernbereich vermischt werden.
Durchgängiges Modellunternehmen: UNTERNEHMER AG. Sämtliche Bewertungs-, Buchungs- und Ergebnisverwendungsfälle werden aus Sicht derselben Aktiengesellschaft entwickelt. Dadurch wird sichtbar, wie einzelne Bewertungsentscheidungen über Buchungssätze bis in Jahresüberschuss, Bilanz und Ausschüttung wirken.

1. Inhalt

Lehrplanabgrenzung: Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten gehören nicht zu BwR. Sie sind aus dieser Importfassung entfernt und werden ausschließlich in IBV behandelt.
  1. Der Jahresabschluss als zusammenhängender Prozess
  2. Handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe
  3. Bewertungsgrundsätze: Warum nicht jeder denkbare Wert zulässig ist
  4. Nicht abnutzbares Sachanlagevermögen
  5. Abnutzbares Anlagevermögen
  6. Finanzanlagevermögen – Wertpapiere des Anlagevermögens
  7. Forderungen bewerten
  8. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Fremdbauteile – Durchschnittswertverfahren
  9. Rückstellungen für Altersversorgung
  10. Von der Bewertung zur vorbereitenden Abschlussbuchung
  11. Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
  12. Vom Bewertungsfall zum Jahresüberschuss
  13. Ergebnisverwendung bei der Aktiengesellschaft
  14. Eigenkapitalausweis vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung
  15. Gesamtfall: Jahresabschluss der UNTERNEHMER AG
  16. Verbindlicher Lösungsstandard: die 5-Schritt-Methode
  17. Typische Fehler
  18. Prüfungstraining

2. Der Jahresabschluss als zusammenhängender Prozess

Jahresabschlussarbeiten sind keine Sammlung isolierter Rechenverfahren. Jede Bewertung verändert gegebenenfalls einen Bilanzansatz, löst eine Buchung aus und kann den Periodenerfolg beeinflussen. Deshalb muss immer die gesamte Wirkungskette betrachtet werden.

BeständefeststellenBewertenHGBBuchenKorrekturenErfolgermittelnAbschluss+ Verwendung
Prüfungslogik: Bei einer Bewertungsaufgabe nie nur den Endwert hinschreiben. Prüfe: 1. Welcher Vermögens-/Schuldposten? 2. Welcher Bewertungsmaßstab? 3. Welches Prinzip? 4. Welcher zulässige Wert? 5. Welche Buchung? 6. Welche Erfolgswirkung?

3. Handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe

2.1 Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten bilden grundsätzlich die Wertobergrenze für angeschaffte Vermögensgegenstände. Zum Anschaffungspreis kommen Anschaffungsnebenkosten hinzu; Anschaffungspreisminderungen werden abgezogen.

Anschaffungskosten = Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten − Anschaffungspreisminderungen
UNTERNEHMER AG: Kauf eines Grundstücks: Kaufpreis 800.000 €, Grunderwerbsteuer 28.000 €, Notar und Grundbuch 12.000 €. Anschaffungskosten = 840.000 €.

2.2 Herstellungskosten

Herstellungskosten betreffen selbst hergestellte Vermögensgegenstände. In Aufgaben ist genau zu prüfen, welche Kostenbestandteile nach der jeweiligen Vorgabe einzubeziehen sind. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nicht austauschbar: Entscheidend ist, ob der Vermögensgegenstand erworben oder selbst hergestellt wurde.

2.3 Beizulegender Wert

Der beizulegende Wert dient insbesondere bei Wertminderungen als Vergleichsgröße. Seine Bedeutung ergibt sich nicht isoliert, sondern zusammen mit Vermögensart, Dauerhaftigkeit der Wertminderung und den anzuwendenden Bewertungsregeln.

Welcher Vermögensposten? erworbenAnschaffungskostenselbst hergestelltHerstellungskostenWertminderung?Vergleichswert prüfen

4. Bewertungsgrundsätze: Warum nicht jeder denkbare Wert zulässig ist

Handelsrechtliche Bewertung folgt Grundsätzen. Besonders wichtig ist das Vorsichtsprinzip: Risiken und Verluste sollen angemessen berücksichtigt werden, während noch nicht realisierte Gewinne grundsätzlich zurückhaltend behandelt werden. Daraus ergeben sich je nach Bilanzposten unterschiedliche Niederstwert- bzw. Höchstwertlogiken.

Gedanke Auswirkung
Vorsicht Vermögen nicht unangemessen hoch, Schulden nicht unangemessen niedrig ausweisen.
Einzelbewertung Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich einzeln betrachten.
Realisationsgedanke Gewinne nicht vor ihrer Realisation vorwegnehmen.
Imparität Erkennbare Verlustrisiken können früher berücksichtigt werden als noch nicht realisierte Gewinne.

5. Nicht abnutzbares Sachanlagevermögen

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sinkt ihr Wert jedoch entsprechend den handelsrechtlichen Voraussetzungen, kann eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich sein. Steigt der Wert später wieder, ist die Frage der Wertaufholung zu prüfen.

Beispiel: Grundstück der UNTERNEHMER AG: Anschaffungskosten 840.000 €. Am Abschlussstichtag beträgt der maßgebliche niedrigere Wert 710.000 €. Ist die Wertminderung entsprechend der Aufgabenlage zu berücksichtigen, beträgt die außerplanmäßige Abschreibung 130.000 €.
Vorgang Buchungslogik Erfolgswirkung
außerplanmäßige Abschreibung Abschreibungsaufwand an Grundstücke Aufwand ↑ → Jahresüberschuss ↓
zulässige/gebotene Wertaufholung Grundstücke an Ertrag aus Zuschreibung Ertrag ↑ → Jahresüberschuss ↑
AK-GrenzeWertminderungWertaufholungkeine Zuschreibung über maßgebliche Obergrenze

6. Abnutzbares Anlagevermögen

Bei abnutzbarem Anlagevermögen kommt zur außerplanmäßigen Wertminderung die planmäßige Abschreibung. Im Lernbereich wird die lineare Abschreibung verwendet.

lineare Jahresabschreibung = Abschreibungsbasis / Nutzungsdauer
UNTERNEHMER AG: Maschine, Anschaffungskosten 480.000 €, Nutzungsdauer 8 Jahre. Jahresabschreibung = 480.000 / 8 = 60.000 €. Nach drei vollen Jahren beträgt der planmäßige Buchwert 300.000 €. Liegt ein nach Aufgabenstellung zu berücksichtigender niedrigerer Wert von 250.000 € vor, kommt zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung von 50.000 € in Betracht.
planmäßiger Buchwertaußerplanmäßig niedrigerlinearer Verlauf
Lehrplanabgrenzung ALT: Für das hier zugrunde gelegte Unterrichts- und Prüfungsmodell beim abnutzbaren Anlagevermögen wird nach der außerplanmäßigen Abschreibung keine Wertaufholung gerechnet. Diese Abgrenzung ist für die Aufgabenbearbeitung beizubehalten.

7. Finanzanlagevermögen – Wertpapiere des Anlagevermögens

Bei Wertpapieren des Anlagevermögens sind die vorgegebenen Anschaffungskosten mit dem maßgeblichen Wert am Stichtag zu vergleichen. Entscheidend ist die Zuordnung zum Anlagevermögen; dadurch unterscheidet sich die Bewertungslogik von kurzfristig gehaltenen Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Denkaufgabe: Warum kann dieselbe Aktie handelsrechtlich unterschiedlich beurteilt werden, je nachdem ob sie dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen soll oder kurzfristig zur Liquiditätsanlage gehalten wird? → Nicht das Papier allein, sondern seine bilanzielle Funktion ist entscheidend.

8. Forderungen bewerten

Forderungen stehen zunächst mit ihrem Nominalwert in den Büchern. Zum Abschlussstichtag ist zu prüfen, ob der vollständige Zahlungseingang noch erwartet werden kann. Das Ausfallrisiko beeinflusst den werthaltigen Ansatz.

NominalforderungAusgangswertAusfallrisikoam Stichtag prüfenBilanzwertwerthaltiger Ansatz

10. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Fremdbauteile – Durchschnittswertverfahren

Bei gleichartigen Vorräten können unterschiedliche Beschaffungspreise vorliegen. Das Durchschnittswertverfahren verdichtet diese zu einem durchschnittlichen Wert je Mengeneinheit.

Beispiel: Anfangsbestand 1.000 kg zu 8,00 € = 8.000 €. Zugang 2.000 kg zu 9,50 € = 19.000 €. Zugang 1.000 kg zu 10,00 € = 10.000 €. Gesamt: 4.000 kg, 37.000 €. Durchschnittswert = 9,25 €/kg. Schlussbestand 1.400 kg → Ausgangswert 12.950 €, bevor weitere Stichtagsregeln geprüft werden.
Durchschnittspreis = Gesamtwert der verfügbaren Menge / Gesamtmenge
Bestand / Zugang 1Zugang 2Zugang 3Gesamtwert÷ GesamtmengeDurchschnitt× Schlussmenge

11. Rückstellungen für Altersversorgung

Rückstellungen erfassen Verpflichtungen, deren Höhe oder Fälligkeit unsicher sein kann. Bei Altersversorgungsverpflichtungen ist zu verstehen, dass heutige Arbeitsleistungen zukünftige Zahlungsverpflichtungen auslösen können. Die Bewertung muss den wirtschaftlichen Gehalt der Verpflichtung angemessen abbilden.

ArbeitsleistungBilanzstichtagkünftige ZahlungVerpflichtung wirtschaftlich heute berücksichtigen

13. Von der Bewertung zur vorbereitenden Abschlussbuchung

Die Rechnung ist nur die erste Hälfte der Aufgabe. Bewertungsänderungen müssen buchhalterisch umgesetzt werden. Erst dadurch wirken sie auf Konten, GuV und Bilanz.

BewertungWertänderungBuchungAufwand/Ertrag?GuVErfolg ändert sichBilanzPosten + EK
Vier-Fragen-Technik: 1. Welches Bestandskonto verändert sich? 2. Ist die Gegenbuchung Aufwand oder Ertrag? 3. Wie verändert sich der Jahresüberschuss? 4. Wie verändert sich das Eigenkapital?

14. Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

Der Lehrplan verlangt die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Staffelform macht sichtbar, wie verschiedene Ertrags- und Aufwandsgruppen zum Jahresergebnis führen.

betriebliche Erträge− betriebliche Aufwendungen± weitere Ergebnisbestandteile= Ergebnis vor Steuern− Steuern= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Wichtig: Die grafische Darstellung zeigt die Ergebnislogik, nicht die vollständige gesetzliche Gliederung. In Aufgaben ist die geforderte Staffelform mit den vorgegebenen Positionen exakt einzuhalten.

15. Vom Bewertungsfall zum Jahresüberschuss

Bewertungspolitik ist nicht abstrakt: Ein zusätzlicher Aufwand reduziert ceteris paribus den Jahresüberschuss; ein zusätzlicher Ertrag erhöht ihn. Deshalb müssen Schülerinnen und Schüler nicht nur buchen, sondern die wesentlichen Einflussfaktoren des Gesamtergebnisses erkennen.

Wirkungskette: außerplanmäßige Abschreibung 80.000 € → Aufwand +80.000 € → Ergebnis vor Steuern sinkt → Jahresüberschuss sinkt → für Ergebnisverwendung steht ceteris paribus weniger zur Verfügung.

16. Ergebnisverwendung bei der Aktiengesellschaft

Nach Ermittlung des Jahresüberschusses folgt die Frage, wie der Erfolg verwendet wird. Dabei treffen Interessen aufeinander: Aktionäre können eine Dividende erwarten, das Unternehmen benötigt Eigenfinanzierung und Sicherheit, Beschäftigte und Gläubiger interessieren sich für Stabilität. Die Ergebnisverwendung ist daher sowohl rechnerisch als auch unternehmerisch zu beurteilen.

JAHRES-ÜBERSCHUSS AktionäreDividendeUnternehmenEigenfinanzierungGläubigerSicherheitBeschäftigteStabilität / Zukunft
Prüfungsniveau: Nicht bei der Rechnung stehen bleiben. Ein Vorschlag zur Ergebnisverwendung muss auch hinsichtlich Finanzierung, Ausschüttungsinteressen, Unternehmensentwicklung und Anspruchsgruppen begründet werden.

17. Eigenkapitalausweis vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung verändert die Zusammensetzung des Eigenkapitals. Deshalb ist sauber zu unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt die Bilanz betrachtet wird.

Zeitpunkt Gedanke
vor Ergebnisverwendung Jahresüberschuss ist noch nicht vollständig auf die vorgesehenen Verwendungspositionen verteilt.
nach teilweiser Ergebnisverwendung Ein Teil wurde bereits z. B. Rücklagen zugeführt; verbleibender Betrag ist noch zu verwenden.
nach vollständiger Ergebnisverwendung Die Verwendung ist vollständig abgebildet; Eigenkapitalpositionen zeigen den Endzustand.
VOR VerwendungJahresüberschussnoch sichtbarTEILWEISERücklagen +RestbetragVOLLSTÄNDIGEndstrukturdes Eigenkapitals

18. Gesamtfall: Jahresabschluss der UNTERNEHMER AG

Ausgangslage zum 31.12.: Die UNTERNEHMER AG besitzt ein Grundstück mit Wertminderung, mehrere Maschinen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Forderungen einschließlich einer USD-Forderung und Rohstoffbestände. Außerdem bestehen Pensionsverpflichtungen und eine USD-Verbindlichkeit. Nach allen Bewertungs- und Abschlussbuchungen ist der Jahresüberschuss zu ermitteln und ein Vorschlag zur Ergebnisverwendung vorzubereiten.
  1. Grundstück: Anschaffungskosten und beizulegenden Wert vergleichen; Abschreibungsbedarf bestimmen.
  2. Maschine: lineare Abschreibung und ggf. außerplanmäßige Wertminderung berechnen.
  3. Finanzanlage: Stichtagswert anhand der Vorgaben beurteilen.
  4. Vorräte: Durchschnittswert bestimmen und Stichtagsbewertung durchführen.
  5. Buchungen: alle notwendigen vorbereitenden Abschlussbuchungen formulieren.
  6. GuV: Auswirkungen in der Staffelform zusammenführen.
  7. Ergebnisverwendung: Vorschlag für die AG rechnerisch darstellen und aus Sicht verschiedener Stakeholder beurteilen.
UNTERNEHMER AGJahresabschluss AnlagevermögenUmlaufvermögenFremdkapitalBuchungen + GuVErgebnisverwendungHGB-Systematik

19. Verbindlicher Lösungsstandard: die 5-Schritt-Methode

Der Abgleich mit dem lern.de-Prüfungsskript zeigt einen wichtigen didaktischen Punkt, der in der ersten HTML-Fassung noch nicht konsequent genug umgesetzt war: Bewertungsaufgaben werden systematisch mit der 5-Schritt-Methode gelöst. Sie verbindet Bilanzzuordnung, Rechnung und handelsrechtliche Begründung. Dieser Aufbau wird deshalb für die folgenden Bewertungsfälle zum Standard.

Schritt Arbeitsauftrag Leitfrage
1 Position in der Bilanz bestimmen AV oder UV? Sach- oder Finanzanlage? Forderung oder Verbindlichkeit?
2 Regelwert berechnen und Vergleichs-/Stichtagswert bestimmen Welche beiden Werte müssen gegenübergestellt werden?
3 Wertveränderung feststellen Wertherabsetzung, Wertheraufsetzung oder keine Änderung?
4 Wertansatz begründen Welches Bewertungsprinzip bzw. welche Regel entscheidet?
5 Bilanzansatz ermitteln Welcher konkrete Eurobetrag steht am 31.12. in der Bilanz?
1 EinordnenBilanzposition2 WerteRW ↔ bzW/StW3 Änderung↑ / ↓ / =4 BegründenPrinzip5 AnsatzBilanzwert €

20.1 Sachanlagevermögen: Bewertungsmatrix aus dem Prüfungsskript

abnutzbares Sachanlagevermögen nicht abnutzbares Sachanlagevermögen Finanzanlagevermögen
planmäßige AfA ja; linear, im Anschaffungsjahr monatsgenau nein nein
dauerhafte Wertminderung niedrigerer beizulegender Wert ist anzusetzen → außerplanmäßige Abschreibung
vorübergehende Wertminderung keine außerplanmäßige AfA keine außerplanmäßige AfA Wahlrecht: niedrigerer beizulegender Wert darf angesetzt werden
Wegfall des Abschreibungsgrundes Wertaufholungslogik unter Beachtung der fortgeführten AHK Zuschreibungspflicht, begrenzt durch Anschaffungswertprinzip Zuschreibungspflicht, begrenzt durch Anschaffungswertprinzip

20.2 Anschaffungskosten bei Fuhrpark und Maschinen

Das lern.de-Skript trennt bei den Anschaffungsnebenkosten ausdrücklich zwischen aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen. Außerdem werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten netto ermittelt.

aktivierungspflichtige ANK – Beispiele nicht aktivierungspflichtig – Beispiele
Überführung, Kfz-Schilder, Zulassungsgebühren, Fracht, Verpackung, Rollgeld, Fundament, Installation Probelauf, Anlernkosten, laufende Aufwendungen, Betriebsstoffe/erste Tankfüllung, Ausschussproduktion, Versicherungs- und Finanzierungskosten
Kalkulationsschema:
Listeneinkaufspreis − Liefererrabatt = Zieleinkaufspreis
Zieleinkaufspreis − Liefererskonto = Bareinkaufspreis
Bareinkaufspreis + aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten = Anschaffungskosten
Originale lern.de-Logik – Firmenwagen: AK 36.000 €, Anschaffung am 23.08., Nutzungsdauer 6 Jahre. AfA im Anschaffungsjahr: 36.000 × 5/(6×12) = 2.500 €. Fortgeführte AHK 31.12.: 33.500 €. Nach weiterer Jahres-AfA von 6.000 € beträgt der Regelwert Ende des Folgejahres 27.500 €. Ein dauerhaft niedrigerer beizulegender Wert von 18.000 € führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung von 9.500 €.

20.3 Vorräte: Bezugspreis, gewichteter Durchschnitt und strenges Niederstwertprinzip

Die bisherige Fassung war hier zu knapp. Das Prüfungsskript verlangt vor der eigentlichen Bewertung bereits die korrekte Ermittlung der Anschaffungskosten einschließlich Rücksendungen, Bezugskosten und Nachlässen.

Bezugspreis: LEP − Liefererrabatt = ZEP − Liefererskonto = BEP + Bezugskosten = Bezugspreis
Gewichteter Durchschnittswert:
(Wert Anfangsbestand + Werte der Zugänge + Bezugskosten − Rücksendungen − nachträgliche Nachlässe) / verfügbare Gesamtmenge
UNTERNEHMER AG – Aluminium: Das lern.de-Skript kommt aus Anfangsbestand, Zugängen, Bezugskosten, Rücksendung und Nachlass auf 32.200 kg mit Anschaffungskosten von 112.730 €. Durchschnittlicher Regelwert = 3,50 €/kg. Bei 1.500 kg Schlussbestand beträgt der Regelwert 5.250 €. Marktpreis am 31.12. = 3,20 €/kg → beizulegender Wert 4.800 €. Da Vorräte zum Umlaufvermögen gehören, greift das strenge Niederstwertprinzip: Bilanzansatz 4.800 €, Wertminderung 450 €.

20.4 Wertpapiere des Anlagevermögens: dauerhafte und vorübergehende Wertminderung

Wertpapiere des Anlagevermögens dienen der langfristigen Vermögensanlage. Bei einem Anteilsbesitz von mindestens 20 % spricht das lern.de-Skript im behandelten Zusammenhang von einer Beteiligung. Da Finanzanlagen nicht planmäßig abgeschrieben werden, steht die außerplanmäßige Bewertung im Mittelpunkt.

Dauerhafte Wertminderung: AK 150.000 €, beizulegender Wert 80.000 €. Ist die Wertminderung dauerhaft, muss auf 80.000 € außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Vorübergehende Wertminderung: Beim Finanzanlagevermögen besteht nach der im Skript behandelten handelsrechtlichen Regel ein Wahlrecht, auch bei nicht dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben.
Wertaufholung: Wurde zuvor auf 80.000 € abgeschrieben und steigt der Wert später auf 180.000 €, darf die Zuschreibung nicht zu einem Bilanzansatz oberhalb der ursprünglichen AK von 150.000 € führen. Bilanzansatz: 150.000 €.

20.7 Was aus „Jahresabschluss Allgemein“ bewusst nicht künstlich aufgebläht wird

Das allgemeine Skript enthält zusätzlich eine Wiederholung zu Inventur, Inventar, Eigenkapital sowie Umsatzsteuer/Vorsteuer und Zahllast. Diese Grundlagen sind sinnvoll als Voraussetzungswissen, gehören aber nicht zum Kern der im offiziellen BwR-12-Lernbereich genannten Bewertungsinhalte. Deshalb werden sie hier nur als Vorwissen eingeordnet und nicht zu einem künstlich großen Teil des Lernbereichs gemacht.

20. Typische Fehler

Fehler Richtig
Anschaffungspreis = Anschaffungskosten Nebenkosten und Preisnachlässe prüfen.
Grundstück planmäßig abschreiben Nicht abnutzbares Sachanlagevermögen wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibung ohne Vergleichswert Zuerst Buch-/Ausgangswert und maßgeblichen Stichtagswert bestimmen.
Wertaufholung beim abnutzbaren Anlagevermögen rechnen Im hier zugrunde gelegten ALT-Prüfungsmodell keine Wertaufholung beim abnutzbaren Anlagevermögen ansetzen.
Forderung und Verbindlichkeit bei Kursänderung gleich behandeln Wirkung aus Sicht des Unternehmens getrennt denken.
Durchschnitt aus Einzelpreisen bilden Gewichteten Durchschnitt aus Gesamtwert / Gesamtmenge bilden.
Bewertung berechnen, aber nicht buchen Bewertung → Buchung → Erfolgswirkung vollständig bearbeiten.
Jahresüberschuss und Bilanzgewinn gleichsetzen Ergebnisentstehung und Ergebnisverwendung trennen.

21. Prüfungstraining

Aufgabe 1 – Anlagevermögen: Ermitteln Sie für Grundstück und Maschine der UNTERNEHMER AG die erforderlichen Bilanzansätze. Begründen Sie jede Bewertungsentscheidung und formulieren Sie notwendige Buchungen.
Aufgabe 2 – Vorräte: Berechnen Sie aus Anfangsbestand und drei Zugängen den gewichteten Durchschnittswert. Bewerten Sie anschließend den Schlussbestand unter Berücksichtigung eines vorgegebenen niedrigeren Stichtagswerts.
Aufgabe 3 – Fremdwährung: Bewerten Sie eine USD-Forderung und eine USD-Verbindlichkeit am Abschlussstichtag. Erklären Sie die gegensätzliche wirtschaftliche Wirkung einer Aufwertung des USD.
Aufgabe 4 – Erfolg: Zeigen Sie für fünf Abschlussbuchungen jeweils die Auswirkung auf Vermögen/Schulden und Jahresüberschuss.
Aufgabe 5 – GuV: Erstellen Sie aus vorgegebenen Ertrags- und Aufwandspositionen eine GuV in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren und ermitteln Sie den Jahresüberschuss.
Aufgabe 6 – Ergebnisverwendung: Entwickeln Sie für einen vorgegebenen Jahresüberschuss einen zulässigen Ergebnisverwendungsvorschlag und diskutieren Sie ihn aus Sicht von Aktionären, Unternehmensleitung, Beschäftigten und Gläubigern.
Aufgabe 7 – Gesamttransfer: Analysieren Sie, wie eine zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung gleichzeitig Bilanzansatz, GuV, Jahresüberschuss, Eigenkapital und Spielraum der Ergebnisverwendung beeinflusst.

22. Lernbereich auf einen Blick

JAHRES-ABSCHLUSS BewertungsmaßstäbeAK · HK · WertVermögenAnlage · UmlaufFremdkapitalRückstellungen · FWAbschlussbuchungenAufwand · ErtragErgebnisverwendungAG · EigenkapitalBewertungslogikHGB-Systematik

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Lehrplanbezug: FOS Bayern, IBV 12 (IW), bisheriger Lehrplan, Lernbereich 1 „Jahresabschlussarbeiten durchführen“, ca. 50 Unterrichtsstunden.


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