Höchstpreis

Ein Höchstpreis ist eine staatlich festgelegte Preisobergrenze: Der Marktpreis darf diesen Wert nicht überschreiten. Höchstpreise sollen Güter für Verbraucher bezahlbar halten (z. B. Mietobergrenze).

Ein wirksamer Höchstpreis liegt unter dem Gleichgewichtspreis p*. Folge: Die nachgefragte Menge übersteigt die angebotene Menge – es entsteht ein Nachfrageüberhang (Güterknappheit).

Preis Menge Angebot Nachfrage p* Höchstpreis Nachfrageüberhang angeb. nachgefr.
Wirksamer Höchstpreis unterhalb von p*: nachgefragte > angebotene Menge.

Gegenstück ist der Mindestpreis (Preisuntergrenze, z. B. Mindestlohn), der über dem Gleichgewichtspreis liegt und zu einem Angebotsüberschuss führt.

Passender Kurs: FOS/BOS 13 IBV – Preisbildung bei Angebot und Nachfrage.

Nach oben scrollen

Betriebsferien vom
31.07. bis 14.09.2026

Liebe Kunden/Besucher,

Ihre digitalen Zugänge funktionieren wie gewohnt. Nach der Buchung erhalten Sie den Zugang sofort und automatisch – dafür ist keine Bearbeitung durch uns nötig.

Persönlich sind wir vom 31.07. bis 14.09.2026 nicht erreichbar. E-Mails beantworten wir ab dem 15.09.2026 in der Reihenfolge des Eingangs. Terminvereinbarungen sind ab dann wieder möglich.

Ihr lern.de – Team